Anschreiben wegen Änderung der Anlagebedingungen von Fonds

Gesetzliche Anpassungen machen es notwendig: Wir haben sowohl für unsere in Deutschland als auch in Luxemburg aufgelegten Fonds Änderungen in den Anlagebedingungen beantragt. Darüber hinaus ändern sich ab dem 1. Januar 2018 die Steuergesetzgebung für Investmentfonds sowie einige digitale Serviceleistungen im Rahmen Ihrer UnionDepot-Korrespondenz. Über die Änderungen informieren wir Sie mit einem Anschreiben per Post oder über das elektronische Postfach. Im September 2017 erhalten Sie ein zweiseitiges Anschreiben mit Beilage zu folgenden Inhalten:

  • Änderung der Anlagebedingungen/Verwaltungsreglements der Fonds der Union Investment Privatfonds GmbH, Union Investment Luxembourg S.A. und Union Investment Institutional GmbH
  • Serviceinformationen rund um das Investmentsteuerreformgesetz
  • Information über Versand der Original-Steuerbescheinigung (ab Steuerjahr 2017) in das elektronische Postfach
  • Elektronische Übermittlung der Daten der Vermögensbildungsbescheinigung für VL-Verträge

Investmentsteuerreformgesetz

Zum 1. Januar 2018 ändert sich die Besteuerung der Anlage in Investmentfonds. Auf der ersten Seite der Beilage haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Umstellung der Besteuerung gegebenenfalls vor Jahresende eine Anpassung der Freistellungshöhe notwendig sein kann. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Freistellungsauftrag bis spätestens Mitte Dezember 2017 zu überprüfen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Berater.
   
Weitere Informationen zur Investmentsteuerreform finden Sie hier.

Anpassung von Anlagegrenzen

Zur Erreichung einer steuerlichen Teilfreistellung für Aktien- oder Mischfonds erhalten betroffene Fonds in den Anlagebedingungen eine zusätzliche Regelung zur sogenannten Kapitalbeteiligungsquote. Für einige Fonds der Union Investment Privatfonds GmbH (UIP) werden darüber hinaus Anpassungen in den Anlagegrenzen und/oder in der Anlagestrategie vorgenommen.

Anpassung Vergleichsindex

Für zwei Fonds der Union Investment Luxembourg S.A. wird der Vergleichsindex an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. November 2017.

Aufnahme einer Kostenregelung für die Bereitstellung von Analysematerial oder Analysedienstleistungen durch Dritte

Aufgrund von neuen gesetzlichen Vorgaben aus der Europäischen Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente vom 15. Mai 2014 („MiFID II“) wird eine Aufwendungsersatzregelung zum Ersatz der Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial und -dienstleistungen durch Dritte in Paragraf 6 Kosten der Besonderen Anlagebedingungen der betroffenen Fonds der Union Investment Privatfonds GmbH und Union Investment Institutional GmbH bzw. im Verwaltungsreglement in Artikel 13 „Allgemeine Kosten“ für Fonds der Union Investment Luxembourg S. A. aufgenommen.

Union Investment hat entschieden, zum Jahresbeginn 2018 die Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial und -dienstleistungen durch Dritte nicht wie branchenüblich den Sondervermögen zu berechnen, sondern diese für ihre Anleger zu übernehmen. Mehr lesen Sie in der Pressemitteilung vom 20. September 2017.

Aufnahme einer Vergütungsregelung für die Durchsetzung streitiger Ansprüche

In Paragraf 6 Kosten der besonderen Anlagebedingungen der Publikumsfonds der Union Investment Privatfonds GmbH und Union Investment Institutional GmbH wird eine Regelung aufgenommen, nach der die Gesellschaft in den Fällen, in denen sie für das Sondervermögen gerichtlich oder außergerichtlich streitige Ansprüche (zum Beispiel durch sogenannte Sammelklagen) durchgesetzt hat, einen Anteil der vereinnahmten Beträge berechnen darf.

Rechtliche Hinweise

Weitere Anpassungen

Des Weiteren wird für den Fonds UniGlobal Vorsorge eine Regelung zur Steuerbefreiung nach Paragraf 10 InvStG (steuerbefreiter Fonds für zertifizierte Altersvorsorgeverträge) aufgenommen.

Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung ab 2018

Wenn Sie bei uns vermögenswirksame Leistungen anlegen, erhielten Sie bisher eine jährliche VL-Bescheinigung mit Ihren Jahresunterlagen. Ab 2018 übermitteln wir die Daten aus der VL-Bescheinigung direkt an das Finanzamt. Das bedeutet, Sie erhalten künftig, erstmals mit dem kommenden Jahresendversand, keine VL-Bescheinigung mehr.

Elektronische Steuerbescheinigung

Wenn Sie Ihr UnionDepot online führen und das elektronische Postfach nutzen, erhielten Sie noch Anfang 2017 Ihre Steuerbescheinigung (Steuerjahr 2016) als Original per Post. Zusätzlich wurde ein Duplikat in Ihr elektronisches Postfach eingestellt.
Ab 2018 entfällt für Sie der postalische Versand. Sie erhalten Ihre Steuerbescheinigung (Steuerjahr 2017) jetzt im Original elektronisch in Ihr Postfach.