Altersvermögengesetz (AVmG)
Das Altersvermögengesetz von 2001 bildet eine Grundlage des Rentenversicherungssystems und regelt die Ergänzung der gesetzlichen Rente um eine vom Staat geförderte kapitalgedeckte betriebliche/private Altersvorsorge, wie zum Beispiel der Riester-Rente.
Auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat das AVmG nachhaltige Spuren hinterlassen, wie zum Beispiel:
- Einführung des Rechts auf Entgeltumwandlung für alle Arbeitnehmer
- Einführung des Pensionsfonds als 5. Durchführungsweg
- Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen