Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
Der PSVaG ist nach § 14 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung.
Im Falle eines gesetzlichen Sicherungsfalls beim Arbeitgeber sichert dieser
- die Zahlung der bereits laufenden Leistungen an Versorgungsempfänger
- sowie die bereits beim Eintritt des Sicherungsfalls gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften der Leistungsanwärter.