Vorabpauschale
Die Vorabpauschale beträgt 70 Prozent des sogenannten "Basiszinses" (für 2018 0,87 Prozent), der offiziell von der Bundesbank veröffentlicht wird. Die Vorabpauschale ist aber auf den Wertzuwachs im Kalenderjahr begrenzt - es wird also nicht etwas besteuert, was nicht erwirtschaftet wurde.
Die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale wird am Anfang des Folgejahres entweder durch Belastung des Kontos oder - wie im UnionDepot - durch den Verkauf von Fondsanteilen beglichen.
Für die Fonds von Union Investment wird eine Ausschüttung mindestens in Höhe der Vorabpauschale angestrebt, damit diese gar nicht erst zur Anwendung kommt.
Die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale wird am Anfang des Folgejahres entweder durch Belastung des Kontos oder - wie im UnionDepot - durch den Verkauf von Fondsanteilen beglichen.
Für die Fonds von Union Investment wird eine Ausschüttung mindestens in Höhe der Vorabpauschale angestrebt, damit diese gar nicht erst zur Anwendung kommt.