Was heißt unmittelbar/mittelbar zulageberechtigt?
Unmittelbar (d.h. direkt) zulageberechtigt sind:
• Personen, die in Deutschland rentenversicherungspflichtig sind
• Jeder, der verbeamtet beziehungsweise den Beamten gleichgestellt ist
• Personen, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
Mittelbar (d.h. indirekt) zulageberechtigt sind Personen, die nicht selbst unmittelbar zulageberechtigt sind. Sie erhalten dann die Zulage, wenn Sie:
• mit einem unmittelbar zulageberechtigten Sparer verheiratet sind oder gemeinsam eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen und
• mindestens 60 EUR pro Jahr auf Ihren Vertrag einzahlen und
• Ihr Ehepartner / Lebenspartner ebenfalls auf seinen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlt