Source: https://www.union-investment.de/unsere-services/aktuelle-nachrichten/politik-maerkte/das-rentensystem-wird-jetzt-reformiert
01.07.2026
Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt. Drei davon betreffen ganz konkret die private Altersvorsorge. Was steckt dahinter, und was bedeutet das für die eigene Zukunft?
Weniger Beitragszahler und mehr Rentenbezieher im Umlagesystem bedeuten steigende Beiträge und sinkende Leistungen: Die demografischen Herausforderungen für das deutsche Rentensystem sind längst bekannt. Nun hat die Alterssicherungskommission der Bundesregierung darauf reagiert. Am 23. Juni wurden der Bundesregierung 33 Reformempfehlungen übergeben. Drei davon sind besonders bedeutsam – für das System insgesamt, aber auch für die Beantwortung der Frage, wie Bürgerinnen und Bürger ihre eigene Altersvorsorge aufstellen sollten.
Das Herzstück der Reformempfehlungen ist ein Systemwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV): Erstmals soll ein Teil der Rentenbeiträge nicht mehr nur im Umlagesystem verbleiben, sondern in einen kapitalgedeckten Topf fließen. Konkret schlägt die Kommission einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozent des Einkommens vor, der je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tragen wäre. Die Einführung soll schrittweise erfolgen, idealerweise ab 2028.
Das Ziel sind individuelle Kapitalkonten für alle Beitragszahlerinnen und -zahler, am Kapitalmarkt angelegt, ähnlich wie es bereits in Schweden geschieht. Längerfristig soll die sogenannte „gesetzliche Kapitalrente“ dazu beitragen, dass die gesetzliche Rente wieder deutlich besser wird.
Die Ausrichtung der gesetzlichen Rente am Kapitalmarkt war mehr als überfällig. Wie man am Beispiel anderer Staaten sehen kann, wird dadurch das Rentensystem insgesamt sicherer und stabiler. Wichtig ist allerdings, die drei Säulen der Altersvorsorge nicht zu vermischen. Sie müssen klar getrennt nebeneinanderstehen. Ansonsten können die durch die Reform der privaten Vorsorge erreichten Erfolge konterkariert werden. Die Menschen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Altersvorsorge.
Alberto del Pozo Muniz, Experte für Altersvorsorge bei Union Investment
Eine weitere zentrale Empfehlung der Alterssicherungskommission: Das Renteneintrittsalter soll künftig dynamisch an die Lebenserwartung der Bevölkerung gekoppelt werden. Grundlage dafür sind die Daten des Statistischen Bundesamtes. Ihnen zufolge würde die Regelaltersgrenze etwa alle zehn Jahre um rund sechs Monate steigen. Die Maßnahme soll ab 2032 greifen, wenn der Geburtsjahrgang 1965 das 67. Lebensjahr erreicht. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das: Wer früh und konsequent privat vorsorgt, behält langfristig mehr Gestaltungsspielraum für den Ruhestand.
Der möglichst frühe Beginn der privaten Vorsorge wird durch eine weitere Empfehlung der Kommission unterstützt. Sie empfiehlt, die geplante Frühstart-Rente eng mit der neuen gesetzlichen Kapitalrente zu verknüpfen. Ziel ist es, dadurch Synergien zu nutzen und besonders lange Ansparzeiten zu ermöglichen: je früher der Einstieg, desto größer der Zinseszinseffekt über die Jahrzehnte. Doppelstrukturen sollen dabei bewusst vermieden werden.
Die Kommission rät dazu, die gesetzliche Rente (erste Säule der Altersvorsorge) zu verbessern, möchte aber nicht, dass die private Vorsorge dadurch ersetzt wird. Im Gegenteil: Gerade die Verzahnung von Frühstart-Rente und gesetzlicher Kapitalrente zeigt, dass frühzeitiges Vorsorgen mehr denn je interessant ist. Das bereits beschlossene Altersvorsorgesicherungsgesetz bietet dazu neue Möglichkeiten. Wer zum Beispiel zusätzlich das neue Altersvorsorgedepot als neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge nutzt, kann je nach Einzahlungen ab 2027 eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich bekommen.
Wie hoch die staatliche Förderung im individuellen Fall ausfällt, zeigt der neue Förderrechner von Union Investment – schnell, einfach und auf die persönliche Situation abgestimmt.
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