Source: https://www.union-investment.de/unsere-services/haeufige-fragen/haeufige-fragen/frage/Was-ist-ein-Antrag-auf-Festsetzung
Mit diesem Antrag ist eine erneute Prüfung des Zulageanspruchs durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) möglich, wenn für ein oder mehrere Beitragsjahre die Zulage gekürzt oder zurückgefordert wurde. Diese Information finden Sie auf Ihrer Bescheinigung nach § 92 EStG, die wir Ihnen jedes Jahr im Februar zusenden.
Wann können Sie diesen Antrag stellen? Sobald Sie die Bescheinigung nach § 92 EStG von uns erhalten haben. Sie haben ein Jahr lang Zeit, Ihren Zulageanspruch mit dem Festsetzungsantrag prüfen zu lassen. Maßgeblich für die Frist ist das Datum auf der Bescheinigung.
Wo können Sie den Antrag stellen? Seit 2024 können Sie den Festsetzungsantrag direkt bei der ZfA über deren Online-Service der ZfA stellen oder per Post:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin
Haben Sie bereits von der ZfA einen Bescheid über die Altersvorsorgezulage (Festsetzung von Amts wegen) erhalten? Ab dem Beitragsjahr 2024 prüft die ZfA bereits vor der Zulagezahlung ob die Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung vorhanden sind. Weicht das Prüfungsergebnis mit der beantragten Zulage ab, erhalten Sie von Amts wegen einen Zulagebescheid. Nach Erhalt haben Sie einen Monat Zeit Einspruch bei der ZfA einzulegen. Im Anschluss gibt es keine Möglichkeiten mehr Anpassungen für das Beitragsjahr vorzunehmen.
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