Source: https://www.union-investment.de/unsere-services/haeufige-fragen/haeufige-fragen/frage/Wie-kann-ich-als-Empfaenger-von-Lohnersatzleistungen-die-volle-Zulage-erhalten
Bei Empfängern von Arbeitslosengeld 1 beziehungsweise Empfängern von Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) ist die Beitragsbemessungsgrundlage die erhaltene Leistung. Es handelt sich um den tatsächlich ausgezahlten Betrag. Eine Angabe dieser Beträge im Zulageantrag ist in der Regel nicht erforderlich, da die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die tatsächlichen Entgelte bei der Finanzverwaltung erfragt.
Weiterhin anzugeben sind die Ersatzleistungen zum Beispiel von folgenden Personen:
Für weitere Details beachten Sie bitte die Checkliste zu den Einkommensarten .
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