Source: https://www.union-investment.de/unsere-services/haeufige-fragen/haeufige-fragen/frage/Wie-kann-ich-als-Land--und-Forstwirt-die-volle-Zulage-erhalten
Bei Landwirten ist die Angabe der 11-stelligen LAK-Nummer entscheidend, um die Zulage zu erhalten. Sie müssen sie uns seit dem Beitragsjahr 2024 kein rentenversicherungspflichtiges jährliches Einkommen mehr mitteilen. Das gilt auch für weiter zurückliegende Beitragsjahre und betrifft auch die Riester-Rente-Anlage der Ehe-/Lebenspartner soweit diese ebenfalls bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse „LAK“ pflichtversichert sind. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ermittelt die Einkünfte direkt über die Finanzverwaltung.
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