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Warum es sich lohnt, sie abzugeben
Dienstag, 01.06.2021
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„Zu aufwendig, zu schwierig, lohnt nicht.“ Viele Steuerzahler verzichten jährlich auf Steuererstattungen mit der Begründung, dass sie nichts abzusetzen hätten oder dass der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen einfach zu groß sei. In beiden Fällen schenken sie dem Finanzamt Geld. So haben laut Statistischem Bundesamt von rund 26 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtigen nur an die 14 Millionen eine Steuererklärung abgegeben. Die restlichen 12 Millionen reichten keine Steuererklärung ein und verzichteten damit auf eine Rückzahlung. Das verwundert, da die Chancen gut stehen: Die meisten (ungefähr 88 Prozent), die eine Steuererklärung abgegeben haben, bekamen eine Rückerstattung. Durchschnittlich waren es 1.050 Euro.
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Generell gilt: Nicht jeder Verdiener muss auch eine Steuererklärung machen. Die Steuern werden in der Regel automatisch vom Bruttogehalt abgezogen und an das Finanzamt übermittelt. Ein lediger Arbeitnehmer beispielsweise, der keine weiteren Einkünfte hat, kann sich das Ausfüllen der Steuerformulare sparen. Er ist gesetzlich auch nicht verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Doch jeder darf freiwillig die Steuer abrechnen, um eine Steuererstattung zu erzielen. Und das ist auch empfehlenswert, da in der Regel dadurch keine Nachteile entstehen. Falls wider Erwarten durch die Abgabe der Steuererklärung eine Nachzahlung fällig werden sollte, kann die Steuererklärung per Einspruchsverfahren zurückgezogen werden. Sie gilt damit als nicht abgegeben.
Pflichtveranlagte Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, steuerzahlende Rentner sowie Personen, die zusätzlich zum Lohn Einkünfte aus Renten, Nebentätigkeiten oder Vermietung erzielen, haben keine Wahl: Sie müssen eine Steuererklärung abgeben. Ebenso alle, die steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld beziehen. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, aber sie unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Leistungen zum Gesamteinkommen des jeweiligen Jahres addiert werden müssen.
Steuerzahler, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchten, haben vier Jahre Zeit, um die Formulare auszufüllen und abzugeben. Die Steuererklärung für das Jahr 2020 muss dem Finanzamt also erst am 31. Dezember 2024 vorliegen. Auch für das Nachreichen der Steuererklärung 2017, 2018 oder 2019 ist es also noch nicht zu spät.
Anders ist es bei Steuerzahlern, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Diese haben für die Steuererklärung für das Jahr 2020 noch bis zum 2. August 2021 Zeit. Helfen Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Erklärung, verlängert sich die Frist.
Wir haben zusätzlich für Sie einen Überblick zum Thema Steuern und Investmentfonds zusammengestellt.
Bitte lesen Sie den Disclaimer.
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Walter MaierGut gemacht 19.06.2021
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