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Bald ist es soweit: Die Auszahlphase Ihres Riester-Produkts beginnt und Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rente. Im Folgenden finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten sowie wichtige Dokumente zur Auszahlphase.
Im Rahmen der Riester-Rente ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Anbieter seinen Kunden eine lebenslange Rente auszahlt.
Die Auszahlphase schließt sich an die Ansparphase an und beginnt frühestens mit Vollendung Ihres 62. Lebensjahrs und spätestens zum 1. Januar, der auf Ihren 67. Geburtstag folgt . Bei Vertragsabschlüssen vor dem 1. Januar 2012 kann die Auszahlphase bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahrs starten. Ebenfalls gilt für UniProfiRente (Vertragsabschluss vor Juli 2021) eine Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren.
Wie Sie die Auszahlphase gestalten können Sie dabei individuell nach Ihren Wünschen vornehmen. Nutzen Sie dazu gern das Formular zur Änderung der Auszahlphase .
Die Auszahlphase besteht aus einem Fondsauszahlplan bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs und danach aus einer gesetzlich verpflichtenden Rentenversicherung . Zu Beginn der Auszahlphase wird ein Teil des Altersvorsorgevermögens in eine Rentenversicherung bei der R+V Versicherung AG investiert, die wir für Sie abschließen. Ab dem 85. Lebensjahr erhalten Sie Ihre Auszahlungen lebenslang aus dieser Rentenversicherung. Auch zu diesem Zeitpunkt bleibt Union Investment Ihr Ansprechpartner.
Möchten Sie wissen, welche monatlichen Rentenzahlungen Sie voraussichtlich erwarten können? Kontaktieren Sie uns , wir sind gern für Sie da und erstellen Ihnen eine aktuelle Modellrechnung, da diese von Ihren individuellen Vertragsdaten abhängt.
276 von 448 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
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Mit Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetzes (1. Januar 2027) können Sie sich anstatt für die lebenslange Rente auch für einen Auszahlplan bis zum vollendeten 85. Lebensjahr entscheiden. In diesem Fall verzichten Sie auf die Rentenversicherung und damit verbunden auf monatliche Rentenzahlung nach Vollendung des 85. Lebensjahres. Im Gegenzug fällt die monatliche Leistung aus dem Fondsauszahlplan höher aus.
137 von 141 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
14 Wochen vor Beginn Ihrer Auszahlphase lassen wir Ihnen alle nötigen Informationen zu Ihrer Auszahlphase zukommen. Haben Sie bisher noch keine Vorabgarantie oder keinen garantierten Rentenfaktor beantragt, erhalten Sie gleichzeitig Ihre Garantie-Bescheinigung. Dort finden Sie auch Ihren garantierten Rentenfaktor. Multiplizieren Sie diesen Rentenfaktor einfach mit Ihrem Altersvorsorgevermögen. So können Sie bereits heute jederzeit Ihre voraussichtlich garantierte monatliche Rente berechnen.
Zusätzlich erhalten Sie eine Hochrechnung und eine Vorabgarantie. Die Hochrechnung gibt Ihnen einen Überblick über den möglichen Stand Ihres Altersvorsorgevermögens zu Beginn der Auszahlphase. Die voraussichtliche Höhe Ihrer monatlichen Auszahlungen ist ebenfalls darin enthalten.
Sie haben Anpassungswünsche zu Ihrer Auszahlphase? Mit dem Formular "Ich wünsche... – Auszahlphase" können Sie uns folgende Änderungen für Ihre Auszahlphase mitteilen:
Bitte teilen Sie uns Ihre Anpassungswünsche so schnell wie möglich mit. Nur dann kann Ihre Auszahlphase wie gewünscht starten.
55 von 97 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Die Rentenhöhe wird kundenindividuell für Sie berechnet und hängt von verschiedenen Kriterien ab. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung der Märkte, der Zeitpunkt der Auszahlphase sowie die Höhe Ihres Depotwerts.
Ihre Auszahlphase startet schon in Kürze?
Innerhalb von zwei Jahren vor Beginn Ihrer Auszahlphase können Sie einen garantierten Rentenfaktor festlegen. Dieser Wert gibt an, wie hoch die garantierte monatliche Auszahlung je 10.000 EUR Depotwert ist.
Wir sind gern für Sie da , wenn Sie eine aktuelle Modellrechnung benötigen oder den garantierten Rentenfaktor anfordern möchten.
Bei der Auszahlphase beim Altersvorsorgedepot gibt es keinen garantierten Rentenfaktor. Zu welchem Zeitpunkt wir unsere Kunden über den anstehenden Beginn der Auszahlphase informieren, wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
49 von 237 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Vor Beginn der Auszahlphase gibt es drei grundlegende Entscheidungen, die Einfluss auf Ihre spätere Rentenhöhe haben können:
1) Wie viel Kapital kann ich zu Beginn der Auszahlphase entnehmen?
Sie können bis zu 30 Prozent Ihres geförderten Kapitals entnehmen. Entscheiden Sie sich für eine Teilkapitalentnahme in Höhe von 30 Prozent, verringert sich Ihre monatliche Auszahlung ebenfalls um etwa 30 Prozent.
Zusätzlich können Sie bis zu 100 Prozent Ihres verfügbaren nicht geförderten Kapitals entnehmen. Um herauszufinden, wie viel nicht gefördertes Kapital in Ihrem Vertrag verfügbar ist, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice oder Ihren Bankberater.
2) Welchen Rentenversicherungstarif kann ich wählen?
Zur Garantie einer lebenslangen Rente wird ein Teil des Altersvorsorgevermögens zu Beginn der Auszahlphase in eine Rentenversicherung übertragen. Der andere Teil bleibt als Fondsvermögen bestehen. Die Auszahlphase aus dem Fondsvermögen dauert bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs, bei einem Tod während dieser Zeispanne fällt das verbleibende Fondsvermögen in die Erbmasse. Danach übernimmt die Rentenversicherung weitere Zahlungen. Sie haben die Wahl zwischen zwei Rentenversicherungs-Tarifen:
Entscheiden Sie sich für eine Rentenversicherung mit Todesfallleistung, so wird bei Ihrem Tod vor Vollendung des 85. Lebensjahrs der Rentenversicherungsbeitrag inklusive eventueller Überschüsse an Ihre Erben ausgezahlt.
Wählen Sie den Rentenversicherungstarif ohne Todesfallleistung, wird im Todesfall nur Ihr vorhandenes Fondsvermögen kostenlos an Ihre Erben übertragen. Der Beitrag an die Rentenversicherung wird bei diesem Tarif nicht vererbt.
Unabhängig davon, welchen Tarif Sie gewählt haben, ist im Todesfall nach Ihrem 85. Lebensjahr keine Vererbung mehr möglich.
Wichtig für Sie: Sie können nicht auf die Rentenversicherung verzichten, da es sich hierbei um einen gesetzlich verpflichtenden Bestandteil Ihres Altersvorsorgevertrags handelt. Liegt uns bis zum Beginn Ihrer Auszahlphase kein Auftrag vor, wird für Sie automatisch der Tarif ohne Todesfallleistung hinterlegt. Wie hoch jeweils der Beitrag für die Rentenversicherung ausfällt, werden Sie rechtzeitig mit Ihren individuellen Informationen vor dem Start der Auszahlphase informiert.
Sie können das Formular zur Änderung Ihrer Auszahlphase nutzen. Bitte beachten Sie, dass Aufträge zur Gestaltung der Auszahlphase vor Beginn der Auszahlphase vorliegen müssen.
3) Möchten Sie eine lebenslange oder befristete Rentenzahlungen bis zum 85. Lebensjahr erhalten?
Mit Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetzes (1.Januar 2027) können Sie sich anstatt für die lebenslange Rente auch für einen Auszahlplan bis zum vollendeten 85. Lebensjahr entscheiden. In diesem Fall verzichten Sie auf die Rentenversicherung und damit verbunden auf monatliche Rentenzahlung nach Vollendung des 85. Lebensjahres. Im Gegenzug fällt die monatliche Leistung aus dem Fondsauszahlplan höher aus.
343 von 419 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Den Beginn der Auszahlphase haben Sie bei der Depoteröffnung festgelegt.
Diesen können Sie anpassen, solange Ihre Auszahlphase noch nicht begonnen hat. Spätestens beginnt die Auszahlphase mit dem 1. Januar, der auf Ihren 67. Geburtstag folgt.
Besonderheiten:
Sie möchten den Beginn Ihrer Auszahlphase anpassen? Nutzen Sie dazu gern das Formular oder kontaktieren Sie uns direkt.
70 von 100 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Eine Auszahlung des gesamten Kapitals ist nur als Abfindung bei einer sogenannten "Kleinbetragsrente" möglich.
Bei Einführung der Riester Rente hat der Gesetzgeber grundsätzlich eine lebenslange private Zusatzversorgung (Rente) vorgesehen, die monatlich ausgezahlt wird.
Unmittelbar vor Beginn der Auszahlphase können Sie jedoch wählen, ob Sie von Ihrem angesparten Guthaben bis zu 30 Prozent als Sofortauszahlung bekommen möchten.
Zusätzlich können bis zu 100 Prozent des ungeförderten angesparten Kapitals entnommen werden. Der Restbetrag wird dann monatlich verrentet.
95 von 141 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die aus dem Depotwert berechnete monatliche Rente nicht höher als 1 Prozent der monatlichen Rentenbezugsgröße ist (gemäß § 18 SGB IV). Diese ergibt aktuell 39,55 Euro (Stand 2026). Dieser Betrag ändert sich in der Regel jährlich. Wie hoch dabei Ihr Depotwert sein darf, um noch eine Kleinbetragsrente zu erhalten, lässt nicht pauschal sagen. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig, für eine individuelle Auskunft kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Erhalten Sie eine Kleinbetragsrente, dann wird Ihnen Ihr Altersvorsorgevermögen automatisch in einer Summe ausgezahlt. Der Vertrag endet damit.
Die Auszahlung ist förderunschädlich, das heißt die gewährten Zulagen und Steuervorteile bleiben Ihnen erhalten.
Die Kleinbetragsrente ist einkommensteuerpflichtig. Weitere steuerliche Informationen finden Sie unter Welchen Betrag muss ich nach der derzeitigen Rechtslage versteuern?
Wichtig: Aus gesetzlichen Gründen erfolgt die Prüfung, ob Sie eine Kleinbetragsrente erhalten oder nicht, immer anhand des Altersvorsorgevermögens vor einer etwaigen Kapitalentnahme Ihres geförderten Kapitals.
Bestehen mehrere Altersvorsorgeverträge bei Union Investment? Dann berücksichtigen wir bei der Berechnung alle geförderten Altersvorsorgeverträge (§ 93 Abs. 3 EStG).
Hinweis: Ab 2027 erhöht sich die monatliche Rentenbezugsgröße von 1 auf 1,5 Prozent. Somit wird ein deutlicher Anstieg erwartet. Genaue Grenzwerte liegen uns erst zum Ende des Jahres 2026 vor.
174 von 223 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Erhalten Sie Ihr Altersvorsorgevermögen als Kleinbetragsrente in einem Betrag ausgezahlt, können Sie steuerlich von der Fünftelregelung profitieren. Das ist vor allem für jene Sparer interessant, die ein geringes Einkommen oder eine geringe Rente haben. Sparer, die bereits dem Spitzensteuersatz unterliegen, haben keinen Vorteil aus der Fünftelregelung.
Damit Ihr zuständiges Finanzamt die Fünftelregelung auf die Kleinbetragsrente anwendet, geben Sie einfach den Betrag in Ihrer Steuererklärung an.
Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir keine steuerliche Beratung vornehmen. Bitte wenden Sie sich für weitere Details an Ihr Finanzamt beziehungsweise Ihren Steuerberater.
37 von 80 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Das hängt davon ab, ob Ihre Auszahlungen aus gefördertem oder nicht gefördertem Altersvorsorgevermögen gezahlt werden. Zu dem geförderten Kapital zählen alle Einzahlungen, auf die Sie die staatliche Förderung erhalten haben, die Zulagen und die darauf erzielten Kursgewinne. Ungefördertes Kapital ersteht durch Zahlungen, auf die Sie keine Förderung erhalten haben oder die über 2.100 EUR im Jahr geleistet wurden.
Auszahlungen aus gefördertem Altersvorsorgevermögen sind vollständig als "Sonstige Einkünfte" mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern und im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.
Bei Auszahlungen aus nicht geförderten Beiträgen sind bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs lediglich die Erträge zu versteuern (Differenzbesteuerung).
Wenn die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr (beziehungsweise dem 60. Lebensjahr für Vertragsabschlüsse vor 2012) und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsbeginn erfolgt, ist nur die Hälfte dieser Erträge zu versteuern (hälftige Differenzbesteuerung). Der so ermittelte (steuerpflichtige) Betrag ist mit dem persönlichen Steuersatz als "Sonstige Einkünfte" des Einkommens zu versteuern.
Nutzen Sie die Option der lebenslangen Renten, werden nach Vollendung des 85. Lebensjahrs Auszahlungen von nicht geförderten Beiträgen über die abgeschlossene Rentenversicherung geleistet. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen diese als "Sonstige Einkünfte" einer Ertragsanteilbesteuerung in Höhe von derzeit fünf Prozent.
Haben Sie zu Beginn der Auszahlphase eine Einmalauszahlung in Form der Kleinbetragsrente erhalten? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit die Fünftelregelung anzuwenden.
Sie erhalten im Rahmen Ihrer Auszahlphase jährlich eine Bescheinigung nach § 22 EStG für Ihre Einkommensteuererklärung.
Gut zu wissen: Ihren Freistellungsauftrag können Sie in diesem Fall nicht nutzen.
116 von 145 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Ihr angespartes Vermögen wird auch in der Auszahlphase in Fonds angelegt.
Derzeit werden als Fonds der Sicherungskomponente die Rentenfonds UniVorsorge 1-7 und als Fonds der Chancenkomponente in der Regel Ihr Aktienfonds aus der Ansparphase verwendet.
In der Auszahlphase überprüfen wir Ihr Depot täglich, um die Fondszusammensetzung jederzeit optimieren zu können . Das Konzept verfolgt damit eine doppelte Strategie: Ihr Vorsorgevermögen abzusichern und gleichzeitig Chancen zu seiner Vergrößerung zu nutzen.
Bei dem Altersvorsorgedepot wird Ihr angespartes Vermögen auch in der Auszahlphase in Fonds angelegt. Diese sind die gleichen Fonds, wie in der Ansparphase. In der Auszahlphase überprüfen wir fortlaufend Ihr Depot, um die Fondszusammensetzung jederzeit optimieren zu können . Das Konzept verfolgt das Ziel, Ihnen eine möglichst stabile und möglichst hohe monatliche Rentezu zahlen.
36 von 47 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Sie erhalten jährlich mit Stand 31. Dezember eine Jahresinformation nach § 7a Abs. 1 AltZertG über die Entwicklung und monatlichen Auszahlungen Ihres Altersvorsorgevertrags. Zusätzlich senden wir Ihnen:
Darüber hinaus senden wir Ihnen regelmäßig Umschichtungsübersichten. Diese zeigen Ihnen die vorgenommenen Umschichtungen innerhalb Ihres Fondsauszahlplans.
29 von 33 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Ja, Sie können Ihre Riester-Rente vererben. Nach dem 85. Lebensjahr findet allerdings keine Vererbung mehr statt:
Vererbung an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner Die Zulagen und Steuervorteile bleiben dem Erben erhalten. Vor dem 85. Lebensjahr ist die Übertragung des angesparten Altersvorsorgevermögens auf einen bestehenden oder neuen Altersvorsorgevertrag möglich. Hierbei handelt es sich um einen Übertrag, keine Auszahlung.
Vererbung an sonstige Erben (auch Kinder des Hinterbliebenen) Verstirbt der Sparer während der Ansparphase, wird das angesparte Altersvorsorgevermögen in einer Summe an die Erben ausgezahlt. In diesem Fall sind die gewährten Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzuzahlen. Bei Vererbung während der Auszahlphase bis zum 85. Lebensjahr fordert der Gesetzgeber eine anteilige Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile. In beiden Fällen, Vererbung in der Anspar- oder in der Auszahlphase, sind die Erträge aus der Wertentwicklung für die Erben steuerpflichtig.
In beiden Fällen kann auch das Kapital, welches zu Beginn der Auszahlphase in die Rentenversicherung (R+V) geleistet wurde, vererbt werden. Hierzu ist allerdings der Tarif Mit Todesfallleistung notwendig.
57 von 70 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Wir bieten für unsere Riester-Produkte UniProfiRente und UniProfiRente Select beri der Option lebenslange Rente einen garantierten Rentenfaktor an. Dieser Wert gibt an, wie hoch die garantierte monatliche Auszahlung je 10.000 EUR Depotwert ist. Mit dem garantierten Rentenfaktor haben Sie eine stärkere Planungssicherheit für Ihre künftige Auszahlphase.
Der Rentenfaktor wird kundenindividuell für Sie berechnet und hängt von verschiedenen Kriterien ab. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung der Märkte, der Zeitpunkt der Auszahlphase sowie die Wahl des Versicherungstarifs.
Sie können den garantierten Rentenfaktor frühestens 24 Monate vor Beginn Ihrer Auszahlphase beantragen. Vorher kann der Rentenfaktor nicht ermittelt werden. Wenn Sie den Rentenfaktor nicht beantragen, erhalten Sie diesen automatisch 14 Wochen vor Beginn Ihrer Auszahlphase schriftlich mitgeteilt.
Sie möchten Ihren garantierten Rentenfaktor beantragen? Kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice . Sollten Sie sich noch nicht in der Frist von 24 Monate vor Beginn der Auszahlphase befinden, erstellen wir natürlich auch vorab schon eine individuelle Modellrechnung für Sie.
69 von 271 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Die optionale Sicherungsphase gilt nur für das Produkt UniProfiRente/4P. Vier Jahre vor Beginn der Auszahlphase erhalten alle Kunden eine ausführliche Information dazu.
Mit der optionalen Sicherungsphase haben Sie die Möglichkeit, Ihren Depotbestand von UniGlobal Vorsorge vollständig oder schrittweise in UniEuroRenta umzuschichten. Dadurch sichern Sie sich bei der sinkenden Restlaufzeit bis zum Beginn der Auszahlphase gegen kurzfristige Wertschwankungen ab.
Die optionale Sicherungsphase erfolgt frühestens vier Jahre und spätestens 15 Monate vor Beginn der Auszahlphase.
Wenn diese beauftragt wurde, ist der Depotbestand von UniGlobal Vorsorge spätestens 12 Monate vor Beginn der Auszahlphase komplett in UniEuroRenta umgeschichtet. In den verbleibenden 12 Monaten ruht das umgeschichtete Kapital. Rückumschichtungen in UniGlobal Vorsorge werden in der optionalen Sicherungsphase nicht mehr vorgenommen.
Ist kein Anteilsbestand in UniGlobal Vorsorge vorhanden, kann die optionale Sicherungsphase trotzdem genutzt werden. Denn so wird sichergestellt, dass auch zukünftige Beiträge und Zulagen ausschließlich in UniEuroRenta angelegt werden.
Wünschen Sie hierzu eine Beratung? Das Beratungsteam Ihrer Bank unterstützt Sie gern bei Ihrer Entscheidung.
Die optionale Sicherungsphase ist für Sie kostenlos. Möchten Sie diese beauftragen, sprechen Sie uns bitte darauf an. Eine formlose Auftragserteilung ist nicht möglich.
28 von 64 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Umschichtungen auf Kundenwunsch sind nur bei UniProfiRente/4P möglich.
Voraussetzung dafür ist, dass die optionale Sicherungsphase vier Jahre vor Beginn der Auszahlphase noch nicht begonnen hat.
Sie können Ihre Anteile von UniGlobal Vorsorge komplett oder teilweise und beliebig oft in UniEuroRenta umschichten. Dadurch wird die Schwankungsbreite (Volatilität) im UniProfiRente/4P-Depot verringert. Gleichzeitig vermindern sich aufgrund der Anlage in den Rentenfonds aber tendenziell auch Ihre Ertragschancen.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall einer auf Kundenwunsch beauftragten Umschichtung nicht mehr von der Restaktienfondsquote von 10 Prozent profitieren können. Auch weitere Rückumschichtungen in den Aktienfonds UniGlobal Vorsorge sind ab dann nicht mehr möglich.
Dies bedeutet ebenfalls, dass neue Einzahlungen entweder zu 100 Prozent in UniGlobal Vorsorge oder UniEuroRenta angelegt werden.
Wichtig für Sie : Ihr Garantieversprechen für die eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Beginn der Auszahlphase bleibt durch die Umschichtung auf Kundenwunsch bestehen. Diese Umschichtung erfolgt kostenlos und ist für alle UniProfiRente/4P-Kunden möglich.
Möchten Sie eine Umschichtung auf Kundenwunsch beauftragen, nutzen Sie bitte das Formular " Ich wünsche ...- Altersvorsorgevertrag UniProfiRente/4P " unter Punkt 2 oder sprechen Sie uns darauf an. Eine formlose Auftragserteilung ist nicht möglich.
12 von 26 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Bitte informieren Sie uns über Ihre neue Adresse. Senden Sie uns einfach ein Foto Ihres unterschriebenen Auftrags per E-Mail an auftrag@union-investment.de
Wir bieten eine verschlüsselte Verbindung (TLS) an. Alternativ können Sie uns per Brief Ihre neue Anschrift mitteilen. So erreichen Sie uns: Union Investment Service Bank AG 60621 Frankfurt am Main
Mit dem Formular zur Änderung Ihrer Zulagebeantragung können Sie uns unter Punkt 5.1 mitteilen, dass Sie nicht mehr zulageberechtigt sind.
Wichtig: Kehren Sie vor Beginn der Auszahlphase in ein Land der EU / des EWR zurück? Dann teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit. So kann Ihre vor dem Umzug erhaltene Förderung bestehen bleiben.
Andernfalls fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die komplette Riester-Förderung zu Beginn der Auszahlphase zurück.
Sind Sie Grenzgänger? Zusätzliche Informationen finden Sie im Merkblatt zum Umzug ins Ausland.
17 von 24 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Folgende drei Möglichkeiten gibt es für Ihren Riester-Vertrag:
1. Vollmacht zu Lebzeiten Diese Vollmacht gilt zu Lebzeiten und über den Tod hinaus. Bevollmächtigte erhalten Auskünfte zu Ihrem Riester-Vertrag. Aufträge können nicht erteilt werden. Im Todesfall kann der Nachlass im Hinblick auf das UnionDepot unkompliziert geregelt werden. Bitte beachten Sie, dass eine solche Vollmacht nicht die Erbregelung ersetzt.
2. Verfügung über ein UnionDepot Bei der Verfügung über ein UnionDepot handelt es sich um einen Schenkungsvertrag für den Fall Ihres Todes. Die Unterschrift und die bestätigten Ausweisdaten des Begünstigten oder seiner gesetzlichen Vertreter benötigen wir erst im Todesfall. Wichtig für Sie: Bis uns die Zustimmung und die bestätigten Ausweisdaten des Begünstigten vorliegen, können Ihre Erben dieser Schenkung widersprechen. Bitte beachten Sie, dass pro Unterdepot nur ein Begünstigter hinterlegt werden kann.
Wenn Sie eine Vollmacht zu Lebzeiten oder eine Verfügung über ein UnionDepot hinterlegen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Bankberater.
3. Vollmacht für den Todesfall Die Vollmacht für Todesfall ermöglicht dem Bevollmächtigten, im Fall Ihres Todes Aufträge für Ihr UnionDepot zu erteilen. Sie erleichtert den Hinterbliebenen die Nachlassabwicklung. Nutzen Sie das Formular zur Hinterlegung einer Vollmacht für den Todesfall.
So erreichen Sie uns: Per E-Mail: auftrag@union-investment.de (Foto oder PDF-Datei Ihres unterschriebenen Auftrags). Wir bieten eine verschlüsselte Verbindung (TLS) an.
22 von 33 Personen fanden diese FAQ hilfreich.
Sie interessiert zum Beispiel die Wertentwicklung, die Zusammensetzung oder das Management der Fonds der Chancenkomponente? Dann sind Sie bei unserem Fondsportrait genau richtig.
Hier finden Sie unsere Muster-Produktinformationsblätter (Muster-PIBs) zum Herunterladen.
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