Source: https://www.union-investment.de/fonds_depot/fonds_verstehen/lexikon/freistellungsauftrag
Anleger können ihrem Kreditinstitut oder der Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Freistellungsauftrag erteilen, um ihren Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete) nicht erst mit der Einkommensteuererklärung auszuschöpfen.
Sofern dieser rechtzeitig vorliegt, wird bis zur Höhe des freigestellten Betrags keine Abgeltungsteuer abgeführt.
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