Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Arbeitgeber zahlen bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zum Gehalt. Nachfragen lohnt sich! Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Prämien vom Staat obendrauf.
Zahlt Ihr Arbeitgeber keine VL, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu nutzen, und können somit in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.
Vermögensaufbau mit Unterstützung von Arbeitgeber und Staat
VL-Sparen zahlt sich für Sie aus
Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber an vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. In unserem Rechenbeispiel gehen wir von einem Höchstbetrag in Höhe von 40 Euro aus. Hinzu kommt eine staatliche Förderung von maximal 80 Euro jährlich.1 Eingezahlt werden die Beträge für sechs Jahre. Danach ruht der Vertrag für maximal ein Jahr und ist ab dem 2. Januar des Folgejahres frei verfügbar.

Berechnen Sie Ihren persönlichen VL-Vertrag
Vermögenswirksame Leistungen mit staatlicher Förderung
Staatlich gefördert werden maximal 34 Euro im Monat. Für ein gesamtes Jahr liegt der förderfähige Höchstbetrag bei 400 Euro. Mit der Sparzulage des Staates von 20 Prozent können Sie somit eine maximale Förderung von 80 Euro jährlich beziehen. Einzahlen können Sie monatlich bis zu 40 Euro – der Unterschiedsbetrag wird dann allerdings nicht bezuschusst.
Union Investment bietet Ihnen vier förderfähige Aktienfonds an, mit denen Sie von der staatlichen Förderung profitieren können.
- 2 Hier erhalten Sie weitere Informationen, den aktuellen Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache kostenlos zum Herunterladen.
Vermögenswirksame Leistungen ohne staatliche Förderung
- 2 Hier erhalten Sie weitere Informationen, den aktuellen Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache kostenlos zum Herunterladen.

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