Source: https://www.union-investment.de/fonds/UniTransformation_Aktien_Infrastruktur-LU2471868245-fonds-A3DKVA
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Weltweit investierender Aktienfonds mit Nachhaltigkeits-Konzept
ISIN: LU2471868245
WKN: A3DKVA
Fondskategorie: Aktienfonds
Risikoklasse 1 : Erhöhtes Risiko
Scope:
C 2
Scope: C, beim Höchstwert A
Morningstar 3 :
Risikoprofil des typischen Anlegers:
Risikobereit
geringes Risiko
sehr hohes Risiko
Rücknahmepreis: 106,66 EUR
Ausgabepreis: 111,99 EUR
Stand: 03.09.2026
Veränderung Rücknahmepreis: +0,8 EUR +0,76 %
Wertentwicklung seit 3 Jahren: +20,63 %
Stand: 02.09.2026
Empfohlener Anlagehorizont: 7 Jahre oder länger
Überblick
Entwicklung
Zusammensetzung
Strategie & Fondsmanagement
Nachhaltigkeitsmerkmale
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Das Fondsvermögen wird überwiegend weltweit angelegt in Aktien aus dem Infrastruktursektor und in aktienähnliche Wertpapiere wie z.B. Vorzugsaktien mit Umwandlungsrecht. Mindestens 80% des Netto-Fondsvermögens werden in Vermögensgegenstände investiert, die unter Transformationsgesichtspunkten, bzw. kriterien, ausgewählt wurden. Der Fonds bewirbt ökologische und/oder soziale Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung). Die Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds wird anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Zu den Nachhaltigkeitsindikatoren gehört die Einhaltung der Ausschlusskriterien. Im Anschluss, werden mögliche Anlagen einer eingehenden Transformationsanalyse unterzogen. Hier werden die vergangenen, gegenwärtigen und angekündigten Transformationsaktivitäten von Unternehmen auf Basis eines Investmentprozesses analysiert und bewertet. Anhand des verbleibenden Anlageuniversums prüft das Fondsmanagement, ob die Anlage transformativen und wirtschaftlichen Anforderungen genügt und ein positiver Nutzen für den Fonds zu erwarten ist.
Mit dem Fonds werden darüber hinaus auch nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung getätigt. Weiterhin werden beim Erwerb von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentanteilen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Die Anlagestrategie orientiert sich an einem Vergleichsmaßstab 12 , wobei versucht wird, dessen Wertentwicklung zu übertreffen. Das Fondsmanagement kann durch aktive Über- und Untergewichtung einzelner Vermögenswerte wesentlich – sowohl positiv als auch negativ – von diesem Vergleichsmaßstab abweichen. Darüber hinaus sind Investitionen in Titel, die nicht Bestandteil des Vergleichsmaßstabs sind, jederzeit möglich.
UniTransformation Aktien Infrastruktur ist ein weltweit anlegender Aktienfonds mit Schwerpunkt auf Infrastrukturunternehmen. Der Fonds berücksichtigt bei der Auswahl der Aktien ökologische und/oder soziale Merkmale.
Auflegungsdatum: 01.06.2022
Fondsvermögen: 90,21 Mio. EUR
Fondsart: Aktienfonds
Ertragsverwendung: Ausschüttend Mitte November
Ausgabeaufschlag: 5,00 %
Laufende Kosten 10 : 1,7 % p.a.
Fondssparplan: Ab 25,00 EUR pro Rate
Erfolgsgebühr 11 : 0,0 %
Produktinformation herunterladen Zu den Verkaufsunterlagen
Stand: 31.08.2026
Abbildungszeitraum 01.06.2022 bis 31.08.2026 . Alle Angaben basieren auf eigenen Berechnungen gemäß BVI-Methode und veranschaulichen die Wertentwicklung in der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Die Bruttowertentwicklung berücksichtigt die auf Fondsebene anfallenden Kosten (zum Beispiel Verwaltungsvergütung), ohne die auf Kundenebene anfallenden Kosten einzubeziehen (zum Beispiel Ausgabeaufschlag und Depotkosten). In der Nettowertentwicklung wird darüber hinaus ein Ausgabeaufschlag in Höhe von 5,00 Prozent im ersten Betrachtungszeitraum berücksichtigt. Annualisiert: Durchschnittliche jährliche Wertentwicklung. Kumuliert: Wertentwicklung gesamt. Kalenderjahr / Vergleichsmaßstab: jeweilig bezogen auf das angegebene Kalenderjahr.
31.08.2026
Stand: 03.2026
Beim jährlichen Fondskompass der Zeitschrift Capital hat Union Investment wieder die Bestnote „5 Sterne“ erhalten – nun schon zum 24. Mal in Folge. Dieses Abschneiden ist auf dem deutschen Markt einzigartig. Kein anderer Anbieter konnte über die Gesamtzeit der Bewertung diese Höchstnote erzielen. Der Capital-Fondskompass prüft auf Basis folgender Kriterien: Breite der Produktpalette, Produktqualität, Service und Management.
Stand: März 2026
Chart
Tabelle
Brutto-Netto
Hoch-Tief
Risiko
Zeitraum wählen
1 Monat
Laufendes Jahr
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
Vollständige Auflage
01.06.2022 - 02.09.2026
Eigenen Zeitraum wählen
Indexiert
Rücknahmepreis
Historische Preise herunterladen
Vergleichsindex auswählen
JPM 3-Monatsgeld Deutschland
Aktien Deutschland (DAX40)
EURO STOXX 50
MSCI Aktienindex Europa (EUR-Basis)
Nikkei - Index (EUR-Basis)
MSCI Aktienindex Welt (EUR-Basis)
Renten Deutschland (REXP)
TECDAX (XETRA)
Die Grafik basiert auf eigenen Berechnungen gemäß BVI-Methode und veranschaulicht die Wertentwicklung in der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen.
A : Hoch B : Durchschnitt C : Tief
Das Diagramm zeigt die Schwankungsbreite der durchschnittlichen jährlichen Wertentwicklung für monatlich rollierende Betrachtungszeiträume von 1, 3, 5 oder 10 Jahren. Abgebildet werden der jeweilige Höchst- und Tiefstwert sowie der Durchschnitt aus allen betrachteten Einzelergebnissen. Es werden die vergangenheitsbezogene Entwicklung des Fonds seit Auflegung, maximal jedoch der letzten 15 Jahre zugrunde gelegt. Bei einer grundsätzlichen Änderung der Anlagestrategie wird die Fondshistorie ab Umstellungsdatum für die Berechnungen herangezogen. Das Diagramm veranschaulicht das von der Fondsart und Anlagedauer beeinflusste Wertschwankungsverhalten in der Vergangenheit. Historische Entwicklungen ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Vereinigte Staaten
47,41 %
Japan
12,26 %
Deutschland
11,03 %
Kanada
8,89 %
Vereinigtes Königreich
5,83 %
Spanien
3,54 %
Frankreich
2,24 %
Australien
1,31 %
Norwegen
0,82 %
Niederlande
0,77 %
Aktienorientierte Anlagen
95,33 %
Liquidität
4,67 %
Canadian Pacific Kansas City Ltd.
4,94 %
Union Pacific Corporation
4,77 %
AT & T Inc.
4,04 %
DHL AG
3,95 %
NextEra Energy Inc.
3,49 %
SoftBank Group Corporation
3,34 %
Dte. Telekom AG
3,06 %
The Williams Companies Inc.
2,51 %
KDDI Corporation
2,45 %
Targa Resources Corporation
2,27 %
Industrie
30,87 %
Versorgungsbetriebe
22,93 %
Telekommunikationsdienste
19,68 %
Immobilien
8,78 %
Energie
7,70 %
Gesundheitswesen
3,82 %
Finanzwesen
1,01 %
Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe
0,49 %
Welche Investment-Philosophie verfolgen wir, wie funktioniert das Zusammenspiel im Team und welche Produktionsschritte durchläuft der Fonds? Hier finden Sie die Antworten.
Zeitraum: 01.04.2026 - 30.06.2026
Nach dem Einbruch der Märkte im März durch die Eskalation des Iran-Konflikts sorgte die Hoffnung auf einen Frieden im Nahen Osten und auf die Öffnung der Straße von Hormus für den Schiffsverkehr im zweiten Quartal für Erleichterung. In Verbindung mit starken Unternehmenszahlen für das erste Quartal und haussierenden Halbleiteraktien zogen die Aktienbörsen deutlich an, gaben aber einen Teil der Gewinne kurz vor der Jahresmitte wieder ab. Der Fonds verzeichnete im zweiten Quartal ein Plus, blieb aber hinter seinem Vergleichsindex zurück. Ausschlaggebend hierfür war die Untergewichtung im Bereich Industrie-Infrastruktur, der nach der Beruhigung der Lage im Nahen Osten einen deutlichen Anstieg verzeichnete. Wir haben darauf reagiert, indem wir Kamigumi, einen japanischen Hafenbetreiber, ins Portfolio aufnahmen, behielten jedoch die Untergewichtung insgesamt bei. Ein weiterer Belastungsfaktor für die relative Wertentwicklung war die Rally von Unternehmen aus dem KI-Umfeld – etwa Nebius Group, Coreweave und Next DC –, in die der Fonds aufgrund seiner Anlagevorgaben nicht investieren kann. An unserer Übergewichtung in den Bereichen digitale Infrastruktur sowie Elektrifizierung hielten wir fest. Trotz vieler Unsicherheitsfaktoren bieten die Kapitalmärkte unter dem Strich mehr Chancen als Risiken. Die Weltwirtschaft zeigt sich widerstandsfähig und die Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran haben seit Mitte Juni zu einem spürbaren Anstieg des Schiffsverkehrs im Persischen Golf geführt. Mit einem höheren Ölangebot auf dem Weltmarkt sollte der Inflationsanstieg nur temporär ausfallen. An den Aktienmärkten bleibt das Thema Künstliche Intelligenz ein zentraler Faktor.
Wir sind einer der wenigen Fondsanbieter, die einen stringenten Teamansatz im Fondsmanagement verfolgen. Wie wir das machen, erfahren Sie hier. Außerdem berichten wir regelmäßig über die Entwicklung des Fonds.
Unsere Fonds werden auf Basis eines Teamansatzes gesteuert. Auch wenn der zuständige Portfoliomanager eigenverantwortlich handelt, so ist jede Anlage Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit. Damit die Rundumschau dieses ganzheitlichen Ansatzes funktioniert, ist ein enger Austausch innerhalb des Portfoliomanagements notwendig. Warum wir das machen? Um die vielversprechendsten Investmentideen zu finden und möglichst viele Blickwinkel miteinander zu kombinieren, um die bestmögliche Entscheidung treffen zu können.
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Zusammenfassung
Beschreibung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds
Der Fonds investiert mindestens 80 Prozent des Netto-Fondsvermögens in Vermögensgegenstände, die von Unternehmen begeben wurden, die sich auf einem Transformationspfad befinden. Dabei handelt es sich um Unternehmen (sogenannte Transformationsunternehmen), die sich auf einem eindeutigen und messbaren Weg zu einem ökologischen und/oder sozialen Übergang befinden. Für diese ökologischen und/oder sozialen Merkmale, die auf eine Transformation hinweisen, hat die Gesellschaft verschiedene Transformationskriterien definiert. Hierzu zählen unter anderem Dekarbonisierungsmaßnahmen eines Unternehmens bzw. die von ihm gesetzten Klimaziele, Investitionen in nachhaltige Projekte sowie das Potenzial eines Unternehmens, sein Geschäftsmodell nachhaltig zu transformieren. Diese Unternehmen wenden auch Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung an.
Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen
Die Anlagestrategie des Fonds verfolgt einen ESG Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung des Fonds durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll.
Für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände des Fonds werden Ausschlusskriterien festgelegt.
Daran anschließend werden die vergangenen, gegenwärtigen und angekündigten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen als Emittenten der Vermögensgegenstände auf Basis eines Transformationsansatzes analysiert. Dabei wird untersucht, inwieweit sich die Unternehmen auf einem klaren und messbaren Transformationspfad befinden. Hierzu hat die Gesellschaft fünf transformative Dimensionen definiert. Jede dieser Dimensionen beschreibt Kriterien, anhand derer die Unternehmen analysiert werden. Unternehmen, die die Anforderungen mindestens einer Dimension erfüllen, werden als Unternehmen, die sich auf einem ökologischen und/oder sozialen Übergang befinden, bezeichnet.
Die fünf Dimensionen sind:
Es können Green Bonds, Social Bonds, Sustainability Bonds oder Sustainability-Linked Bonds (sogenannte „Sustainable Bonds“) erworben werden.
Im Rahmen der Anlagestrategie werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Mit dem Fonds werden darüber hinaus auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.
Mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten soll ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geleistet werden. Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden.
Es wurde kein Referenzwert bestimmt um festzustellen, ob der Fonds auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Dies sind zunächst solche, die auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind. Diese unterteilen sich wiederum in „Nachhaltig“ und „Andere ökologische/soziale Merkmale“. „Nachhaltig“ beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll. Darüber hinaus wird die Kategorie „Andere“ ausgewiesen, bei der keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale berücksichtigt werden.
Methoden sowie Überwachung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen
Die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds wird über die sog. Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Das Portfoliomanagement analysiert beispielsweise die einzelnen Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien.
Die Nachhaltigkeitsindikatoren dieses Fonds sind:
Daten, die zur Analyse von Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dritten bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren.
Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, kann auf eigenes Research zurückgegriffen werden.
Sorgfaltspflicht und Engagement
Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement (Mitwirkungspolitik) bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben. Der Fonds hat zwar kein nachhaltiges Investitionsziel, tätigt aber teilweise nachhaltige Investitionen. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“) eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.
Mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten soll ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) geleistet werden. Entsprechende Ziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität, der Schutz von Gewässern und Boden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Weiterhin soll ein Beitrag zu den Bereichen Energieeffizienz, grüne Gebäude, sauberes Wasser, Umweltschutz, nachhaltiger Konsum und dem sozialen Sektor geleistet werden. Daher wird in Vermögensgegenständen von Emittenten investiert, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen.
Bei nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung, die zur Erreichung eines Umwelt- und/oder Sozialziels beitragen, ist zu vermeiden, dass diese Ziele erheblich beeinträchtigt werden. Hierzu werden die Emittenten, in deren Vermögensgegenstände investiert wird, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgt eine Analyse, ob durch die Investitionen wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) entstehen können. Zur Analyse können auch Daten externer Dritter herangezogen werden. Für diesen Fonds werden die PAI beim Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten berücksichtigt. Indikatoren, anhand derer die PAI durch Investitionen in Unternehmen ermittelt werden, ergeben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten werden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt
Bei der Auswahl der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen, sowie beim Erwerb von Investmentanteilen erfolgt die Berücksichtigung der PAI insbesondere durch die Festlegung von Ausschlusskriterien sowie das Durchführen von Unternehmensdialogen und die Ausübung von Stimmrechten.
Beispielsweise werden Unternehmen, deren Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien haben, ausgeschlossen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, mit der Berücksichtigung von PAI in Unternehmensdialogen und bei der Ausübung von Stimmrechten eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen zu erreichen.
Bei der Analyse von Staaten werden die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen werden, die eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität
In Entscheidungen über nachhaltige Investitionen werden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Hierzu wurden interne Richtlinien erlassen, die diese Regelwerke aufgreifen. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Erfüllung ökologischer und/oder sozialer Merkmale durch Auslagerungsunternehmen
Die Gesellschaft hat ein anderes Unternehmen mit der (teilweisen) Verwaltung des Fonds beauftragt. Dieses Unternehmen berücksichtigt die zuvor beschriebenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds nach den Maßgaben der Gesellschaft.
Anlagestrategie
Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts
Für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände des Fonds werden Ausschlusskriterien festgelegt. Diese Kriterien sind im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.
1. Dekarbonisierung
Ein Unternehmen zählt unter anderem zur Dimension Dekarbonisierung , wenn es
2. Ermöglichung:
Ein Unternehmen wird unter anderem der Dimension Ermöglichung zugeordnet, wenn es in Geschäftsfeldern wie dem Bau- oder Transportgewerbe oder in der Herstellung für den Energiesektor wichtiger Produkte (z.B. Kabel, Rohre, Transistoren) tätig ist und seine Tätigkeit darüber hinaus positiv insbesondere zur Erreichung derjenigen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen beiträgt, die im Bereich der erneuerbaren Energien liegen (z.B. „Bezahlbare und saubere Energie“).
Zu den Unternehmen der Dimension Investition gehören zum Beispiel Unternehmen,
Zu den Unternehmen der Dimension Verbesserung gehören Unternehmen, die sich im Hinblick auf die Berücksichtigung von ESG-Kriterien (Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment – E), Soziales (Social – S) sowie Unternehmensführung (Governance – G)) stark verbessern. Um das Nachhaltigkeitsniveau eines Unternehmens zu bewerten, verwendet die Gesellschaft eine Nachhaltigkeitskennziffer. Diese kann je nach Art des Emittenten die Kriterien Umwelt, Soziales und Unternehmensführung umfassen. Hierbei werden ESG-Kennzahlen externer Dritter verwendet, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils der Unternehmen zu erhalten. Verbesserer zeichnen sich dadurch aus, dass sich ihre Nachhaltigkeitskennziffer im Jahresvergleich überdurchschnittlich verbessert hat. Hierbei wird die Verbesserung der Nachhaltigkeitskennziffer in Relation zur durchschnittlichen positiven Entwicklung der Nachhaltigkeitskennziffern anderer Unternehmen gesetzt.
Zu den Unternehmen der Dimension Potenzial gehören Unternehmen, deren von der Gesellschaft ermittelte Transformationskennziffer einen vorab festgelegten Mindestwert von 3 auf einer Skala von 1 bis 5 erreicht. Diese Transformationskennziffer bewertet das Potenzial des Unternehmens, sein Geschäftsmodell nachhaltig zu transformieren bzw. auszurichten. Auf Basis einer systematischen Analyse werden dazu Nachhaltigkeitskriterien analysiert, und aufbauend auf dieser Analyse wird den Emittenten eine Transformationskennziffer zugeordnet. Entsprechende Kriterien sind unter anderem die Unternehmensstrategie (z.B. Anstreben von Klimaneutralität durch das analysierte Unternehmen), geplante Investitionen (z.B. in neue nachhaltige Produktangebote oder nachhaltige Produktionsmethoden) und Governance der untersuchten Emittenten (z.B. Hinterlegung von Nachhaltigkeitszielen in der Vorstandsvergütung).
Die Analyse der Kriterien und die Bewertung der Unternehmen im Rahmen der entsprechenden Dimensionen erfolgt auf Basis von internen Recherchen, berichteten Informationen der Unternehmen, Unternehmensbefragungen, sowie unter Verwendung von ESG-Kennzahlen externer Dritter.
Es können Green Bonds, Social Bonds, Sustainability Bonds oder Sustainability-Linked Bonds (sogenannte „Sustainable Bonds“) erworben werden, wenn
und darüber hinaus entweder
Mit dem Fonds werden darüber hinaus auch nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung getätigt. Bei nachhaltigen Investitionen, die zur Erreichung eines Umwelt- und/oder Sozialziels beitragen, ist zu vermeiden, dass diese Ziele erheblich beeinträchtigt werden.
Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird
Für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten von Unternehmen wird vorausgesetzt, dass die Emittenten dieser Wertpapiere Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Hierzu werden Ausschlusskriterien festgelegt, die für die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen gelten.
Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. So sollen Unternehmen den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Sie sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit sowie die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Sie sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen, das Umweltbewusstsein fördern und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Sie sollen gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, eintreten.
Darüber hinaus fordert die Gesellschaft von Unternehmen, in deren Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Fonds bereits investiert ist, die Einhaltung guter Corporate Governance Standards u. a. im Hinblick auf Aktionärsrechte, Zusammensetzung und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen, Wirtschaftsprüfer und Transparenz. Hierzu analysiert die Gesellschaft die Unternehmensführung der Emittenten. Diese Analyse beruht unter anderem auf den von den Emittenten veröffentlichten Geschäfts- bzw. Jahresberichten und wird durch Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern unterstützt.
Des Weiteren setzt sich die Gesellschaft über die Ausübung der Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung der Emittenten für eine gute Unternehmensführung ein. Weitere Informationen finden Sie hier .
Aufteilung der Investitionen
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt.
Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische/soziale Merkmale“ umfasst die Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltig“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll.
Die Kategorie „#1B Andere ökologische/soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.
Des Weiteren kann der Fonds zur Erreichung des Anlageziels auch indirekte Investitionen in Unternehmen durch den Erwerb von Investmentanteilen tätigen. Diese Unternehmen werden ebenfalls in den zuvor dargestellten Kategorien berücksichtigt.
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds wird über die Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden im Abschnitt „Methoden“ beschrieben. Mit Hilfe einer hauseigenen Software werden die Nachhaltigkeitsindikatoren für jeden Vermögensgegenstand fortlaufend berechnet und auf Fondsebene aggregiert. Das Portfoliomanagement analysiert beispielsweise die einzelnen Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien. Zur Überwachung und Steuerung der einzelnen Investitionen werden die für die Anlagestrategie maßgeblichen Nachhaltigkeitsindikatoren zudem auf Fondsebene ausgewiesen.
Außerdem ist durch eine regelmäßige Erstellung von internen Analysen eine Nachverfolgung der Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds über den Lebenszyklus möglich. Zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds in der Anlagestrategie definiert sind (z.B. die Anwendung von Ausschlusskriterien)), sind außerdem technische Kontrollmechanismen in Handelssystemen der Gesellschaft implementiert.
Methoden
Die Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds wird anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren dieses Fonds sind:
Ausschlusskriterien
Von der Gesellschaft werden für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände Ausschlusskriterien festgelegt.
Unter anderem werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen grundsätzlich ausgeschlossen, die den zehn Prinzipien des Global Compact der vereinten Nationen entgegenwirken. Die Gesellschaft analysiert die Geschäftstätigkeiten der Unternehmen im Hinblick auf alle diese Prinzipien. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen, die kontroverse Geschäftspraktiken im Sinne dieser Prinzipien verfolgen, werden nicht erworben. Kontroverse Geschäftspraktiken sind beispielsweise schwerwiegende Verstöße gegen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einschließlich der Grundprinzipien zur Kinder- und Zwangsarbeit oder Verstöße gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die Leitlinien von Transparency International zur Prävention und Bekämpfung von Korruption.
Des Weiteren werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen grundsätzlich ausgeschlossen, die
Auch Vermögensgegenstände von Unternehmen, die mehr als 25 Prozent ihres Umsatzes mit der Stromerzeugung durch Kohle bei ungenügender Klimastrategie erwirtschaften, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht beim Erwerb von EU-Green Bonds oder sonstigen Green Bonds dieser Unternehmen. Genügend ist eine solche Strategie grundsätzlich nur dann, wenn
Vermögensgegenstände von Unternehmen, die gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a bis c der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte von den Administratoren von Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten von diesen Referenzwerten auszuschließen sind, werden für nicht erworben. Dabei handelt es sich um Vermögensgegenstände von Unternehmen, die
Dies gilt nicht für
Die vorbezeichnete Ausnahme für Use of Proceeds Instruments gilt nicht, wenn das emittierende Unternehmen gegen die Grundsätze der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen (UNGC) oder die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstößt.
Indikatoren für nachhaltige Transformation
Zur Messung des Transformationspfads der Unternehmen hat die Gesellschaft Indikatoren für nachhaltige Transformation festgelegt. Diese beruhen auf fünf Dimensionen, die die Gesellschaft definiert hat, um zu analysieren, ob sich ein Unternehmen in einem ökologischen und/oder sozialen Übergang befindet.
Jedes Unternehmen, in das der Fonds investiert ist, erhält in jeder der fünf transformativen Dimensionen (Dekarbonisierung, Ermöglichung, Investition, Verbesserung, Potenzial) eine Kennziffer.
Die Indikatoren für nachhaltige Transformation sind:
Je nach Fortschritt der Transformation können einem Unternehmen pro Dimension bis zu drei Punkte zugeordnet werden. Im Ergebnis werden einem Unternehmen damit fünf Kennziffern zugeordnet (je eine Kennziffer pro Dimension mit einem Wert zwischen 0 und 3), die einen Vergleich der Emittenten ermöglichen.
Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Ein Nachhaltigkeitsindikator des Fonds ist auch dessen Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Hierbei handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.
Es werden dabei ausschließlich nachhaltige Investitionen berücksichtigt, die auch Bestandteil der Investitionen zur Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind.
Sofern in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert wird, ermitteln sich nachhaltige Investitionen anhand des Umsatzanteils der Unternehmen mit Produkten und Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern, die zur Erreichung der SDGs beitragen. Zur Ermittlung dieser nachhaltigen Investitionen kann auch der Umsatzanteil des Unternehmens in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung, die zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung beitragen, herangezogen werden. Sofern der Umsatzanteil eines Unternehmens nach beiden Methoden ermittelt werden kann, wird der jeweils höhere der beiden Umsatzanteile des Unternehmens verwendet.
Wird in ein Wertpapier oder Geldmarktinstrument investiert, bei dem die Emissionserlöse für die Finanzierung von ökologischen und/oder sozialen Projekten in nachhaltigen Geschäftsfeldern mit positivem Beitrag zur Erreichung der SDGs verwendet werden (wie z.B. bei Investitionen in sogenannte Green Bonds, Social Bonds und Sustainability Bonds), wird die komplette Investition in das Wertpapier oder Geldmarktinstrument als nachhaltig angerechnet. Dies gilt auch für Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, deren Emissionserlöse nicht zweckgebunden sind, sondern bei denen die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele des Emittenten durch vordefinierte Kennzahlen, die sich an den ökologischen, sozialen und/oder Governance-Aspekten der SDGs orientieren, bemessen wird (sogenannte Sustainability-Linked Bonds).
Handelt es sich bei den Emittenten der Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente um Staaten oder staatsähnliche Institutionen, bemisst sich der Anteil an nachhaltigen Investitionen anhand des positiven Beitrags, den die Emittenten zur Erreichung der SDGs und damit zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels leisten. Der positive Beitrag ergibt sich aus der Erreichung der SDGs gemessen am SDG Index („Sustainable Development Report“ des Sustainable Development Solutions Network) im Verhältnis zum Einkommensniveau der jeweiligen Staaten. Der SDG Index stellt dar, inwiefern die SDG-Ziele von den Mitgliedstaaten der UN erreicht wurden. Daneben wird auf Basis einer internen quantitativen Analyse überprüft, ob die Anzahl der SDGs, bei denen Fortschritte erzielt wurden, größer ist, als die Anzahl der SDGs, bei denen ein Emittent bei der Erreichung der Ziele eine negative Entwicklung aufweist.
Bei Investitionen in Investmentanteile der Verwaltungsgesellschaften der Union Investment Gruppe erfolgt eine Durchschau auf die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Sofern es sich bei diesen Vermögensgegenstände um Wertpapiere handelt, werden die nachhaltigen Investitionen anhand der zuvor beschriebenen Kriterien der Gesellschaft ermittelt. Sofern Investmentanteile anderer Verwaltungsgesellschaften erworben werden, erfolgt die Ermittlung der nachhaltigen Investitionen ebenfalls auf Basis der Umsatzanteile der Unternehmen der im Zielfonds enthaltenen Wertpapiere. Hierzu werden Daten externer Datenanbieter zu SDG- oder Taxonomie-konformen Umsätzen der Unternehmen herangezogen. Die Datenanbieter analysieren, wieviel Prozent des Umsatzes der investierten Unternehmen der Investmentvermögen zur Erreichung der SDGs oder der Umweltziele der Taxonomie beitragen.
Zur Berechnung des Anteils nachhaltiger Investitionen auf Gesamtfondsebene wird der jeweilige Beitrag eines Emittenten zur Erreichung der SDG bzw. zur Erreichung der Umweltziele der Taxonomie-Verordnung gemäß der Gewichtung der Vermögensgegenstände im Fonds auf Gesamtfondsebene aggregiert.
Datenquellen und ‑verarbeitung
Daten, die zur Analyse von Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dritten bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister (z.B. MSCI ESG Research LLC) zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren.
Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten werden bei der Auswahl im Hinblick auf die Qualität der von ihnen zu liefernden Daten geprüft. Im Rahmen der Lieferung von Daten werden Kontrollhandlungen durchgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Überprüfung des turnusmäßigen Dateneingangs und ob Daten in der Art und Weise geliefert wurden, wie sie von der Gesellschaft definiert wurden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die gelieferten Daten korrekt in die internen Systeme der Gesellschaft eingespielt wurden.
Rohdaten fließen in eine Software für nachhaltiges Portfoliomanagement, die entsprechende Daten automatisiert weiterverarbeitet. Auf Basis dieser Ergebnisse kann für den Fonds beispielsweise überprüft werden, ob die vorgegebenen Ausschlusskriterien eingehalten werden.
Nur ein sehr geringer Anteil dieser Daten wird aufgrund einer fehlenden Berichterstattung auf Unternehmensebene geschätzt. Hierbei kann unter anderem auf Durchschnittswerte von Industrien oder Sektoren zurückgegriffen werden.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, kann auf eigenes Research zurückgegriffen werden. In diesen Fällen erfolgt eine Zuordnung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf die Emittenten und ermöglicht so die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds.
Weiterhin werden im Rahmen von Unternehmensdialogen Inhalte thematisiert, die aufgrund fehlender Berichterstattung schwieriger zu messen oder quantifizieren sind. Die Analysen der Emittenten und/oder Vermögensgegenstände des Fonds sowie das Engagement erfolgen regelmäßig und anlassbezogen. Weitere Informationen zum Engagement finden Sie im Abschnitt „Mitwirkungspolitik“.
Trotz der teilweise beschränkten Datenlage kann daher durch die beschriebenen Maßnahmen erreicht werden, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologische und/oder sozialen Merkmale erfüllt werden.
Sorgfaltspflicht
Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Dazu wurde ein internes Richtlinien- und Prozesssystem aufgebaut, das von allen Einheiten einzuhalten ist und durch die zuständige Abteilung Compliance risikoorientiert überwacht wird. Zusätzlich zu der Beachtung der jeweils einschlägigen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen orientiert sich der nachhaltige Investmentprozess des Fonds an führenden nationalen und internationalen Standards, die als Maßstab für das Handeln dienen.
Die Gesellschaft stützt sich insbesondere auf folgende Regelwerke:
Beim Erwerb und der laufenden Analyse der Vermögensgegenstände des Fonds werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten der Gesellschaft und in der Risikoanalyse mitbetrachtet.
Mitwirkungspolitik
Im Rahmen der Anlagestrategie des Fonds strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen. Zum einen wird in diesen Dialogen geprüft, ob und inwiefern Nachhaltigkeit Teil der Geschäftsstrategie ist. Zum anderen wird gefordert, Nachhaltigkeit, soweit für den Anleger vorteilhaft, konsequent zu verfolgen.
Es wird eine verantwortungsvolle Unternehmensführung erwartet, die nicht nur rein ökonomische Zielgrößen beachtet, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt. Diese Zielgrößen werden insbesondere dann von der Gesellschaft befürwortet, wenn sie die langfristig ausgerichteten Aktionärs- und Gläubigerinteressen und damit den langfristigen Unternehmenswert fördern. Von Unternehmen wird die Einhaltung guter Corporate Governance Standards u. a. im Hinblick auf Aktionärs- und Gläubigerrechte, Zusammensetzung und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen, Wirtschaftsprüfer und Transparenz gefordert.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Die hierfür erforderliche Analyse wird durch Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern unterstützt. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Beide Richtlinien werden jährlich aktualisiert und sind unter diesem Link zu finden.
Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung geleistet werden.
Bei gravierenden Verstößen beispielsweise gegen die Prinzipien des UN Global Compact oder gegen die Arbeitsstandards der International Labour Organization (ILO) und wenn durch Engagement-Dialoge mit Emittenten kein positives Ergebnis erreicht wurde, kann es im Extremfall bis zu einem Ausschluss von Emittenten aus dem Anlageuniversum führen.
Bestimmter Referenzwert
Änderungsverzeichnis:
01.06.2022: Initiale Veröffentlichung.
01.07.2022: Integration der Beschreibung zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie die Beschreibung darüber, dass nachhaltige Investitionen angestrebt werden.
01.01.2023: Zum 01.01.2023 wurden die Informationen gemäß der technischen Regulierungsstandards zur Ergänzung der Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088 erweitert.
28.04.2023: Zum 28.04.2023 wurde die Grafik bei „Aufteilung der Investitionen“ ausgetauscht und um Werte bei „Andere ökologische“ und „Soziale“ ergänzt.
31.08.2023: Redaktionelle Änderungen.
31.01.2024: Die Überschrift „Nachhaltige Investitionsziele der Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden“ wurde durch „Kein nachhaltiges Investitionsziel“ ersetzt. Der Abschnitt „Bestimmter Referenzwert“ wurde aufgenommen.
21.05.2025 : Zum 21.05.2025 wurde die Anlagestrategie gemäß den Anforderungen der ESMA Leitlinien zu Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden, angepasst. Der Investmentansatz wurde auf einen Transformationsansatz umgestellt. Außerdem wurde der Investmentprozess konkretisiert. Darüber hinaus wurden die Ausschlusskriterien detailliert aufgelistet. Zudem wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
01.01.2026: Zum 01.01.2026 wurden der Verbesserungs-Indikator und Begrifflichkeiten angepasst, sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen.
15.06.2026: Redaktionelle Änderungen
Die Risikoklassifizierung basiert auf verbundeinheitlichen Risikoprofilen und weicht vom Gesamtrisikoindikator des Basisinformationsblattes (BIB) ab.
Scope Mutual Fund Rating per 31.07.2026
Morningstar Rating Gesamt per 31.07.2026
SRI (Summary Risk Indicator). Anhand des Gesamtrisikoindikators können Produkte hinsichtlich des möglichen Risikos miteinander verglichen werden. Je höher der Gesamtrisikoindikator, umso höher das Risiko. Die Einstufung kann sich künftig ändern. Ein Gesamtrisikoindikator von 1 bedeutet nicht, dass es sich um eine risikofreie Anlage handelt.
Die Teilfreistellung dient als Ausgleich für bestimmte Steuern, die bereits auf Fondsebene erhoben wurden. Die steuerpflichtigen Erträge des Fonds, zum Beispiel bei einer Ausschüttung, sind daher in Höhe des genannten Prozentsatzes steuerfrei.
Bei Erwerb von Anteilen über das UnionDepot Komfort fällt eine andere Gebührenstruktur an.
Wenn dieser Fonds in einer Versicherungslösung vermittelt wird, wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.
Die Höhe der Partizipation kann sich ändern.
Bei einem Pauschalpreis für Ihr Bankdepot gilt dieser, der Ausgabeaufschlag kann ganz (im Junior-Depot) oder teilweise entfallen. Im Falle einer Auskehrvereinbarung richtet sich der Umfang der Auskehr nach dieser.
Hierbei handelt es sich um eine Schätzung. Die laufenden Kosten umfassen die vom Fonds getragenen Kosten inklusive Transaktionskosten. Eine eventuelle Erfolgsgebühr wird nicht berücksichtigt. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsunterlagen. Der ausgewiesene Wert wird analog des Basisinformationsblattes (BIB) auf eine Nachkommastelle gerundet.
Die vorstehende Schätzung der jährlichen Erfolgsgebühr entspricht dem Durchschnittswert der vergangenen letzten fünf Vergleichsperioden. Der zukünftige Betrag hängt davon ab, wie gut sich Ihre Anlage in der aktuellen Vergleichsperiode im Vergleich zu dem in der Anlagepolitik angegebenen Vergleichsmaßstab entwickelt. Die Erfolgsgebühr entspricht dabei bis zu 25 % des Wertes, um den die Anteilwertentwicklung die Entwicklung des Vergleichsmaßstabs übertrifft. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt jährlich nach Ende der Vergleichsperiode. Weitere Informationen zur Erfolgsgebühr können Sie dem Abschnitt „Kosten“ des Verkaufsprospektes entnehmen. Der ausgewiesene Wert wird analog des Basisinformationsblattes (BIB) auf eine Nachkommastelle gerundet.
100% STOXX Global Broad Infrastructure EUR (Net Return)
Es handelt sich um einen Ausweis einschließlich derivativer Finanzinstrumente.
Die Quelle der genannten Finanzmarktdaten ist, sofern nicht anders ausgewiesen, Datastream oder Bloomberg.
Maßnahmen zur Steuerung von Liquiditätsrisiken, die sich auf die Verfügbarkeit auswirken können, sind im Basisinformationsblatt und Verkaufsprospekt näher beschrieben.
Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken des Fonds entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verkaufsprospekt, den Anlagebedingungen, dem Basisinformationsblatt sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG oder auf www.union-investment.de/LU2471868245 erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf des Fonds. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache und weitere Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.union-investment.de/beschwerde . Union Investment Luxembourg S.A. kann jederzeit beschließen, Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile dieses Fonds in einem anderen Mitgliedstaat der EU getroffen hat, wieder aufzuheben.
Die Inhalte dieses Marketingmaterials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Dieses Dokument wurde von Union Investment Luxembourg S.A. mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt Union Investment keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.