Source: https://www.union-investment.de/fonds/UniZukunft_Welt_-net-_A-LU2469139864-fonds-A3DJ2D
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Nachhaltigkeitsorientierter Aktienfonds
ISIN: LU2469139864
WKN: A3DJ2D
Fondskategorie: Aktienfonds
Risikoklasse 1 : Erhöhtes Risiko
Scope:
B 2
Scope: B, beim Höchstwert A
Morningstar 3 :
Risikoprofil des typischen Anlegers:
Risikobereit
geringes Risiko
sehr hohes Risiko
Rücknahmepreis: 128,7 EUR
Ausgabepreis: 128,7 EUR
Stand: 03.09.2026
Veränderung Rücknahmepreis: +0,7 EUR +0,55 %
Wertentwicklung seit 3 Jahren: +38,97 %
Stand: 02.09.2026
Empfohlener Anlagehorizont: 6 Jahre oder länger
Überblick
Entwicklung
Zusammensetzung
Strategie & Fondsmanagement
Nachhaltigkeitsmerkmale
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Der Fonds investiert mindestens 80 Prozent des Fondsvermögens in Wertpapiere von Emittenten, deren Geschäftstätigkeit an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) ausgerichtet ist und die damit einen positiven Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten. Das Fondsvermögen wird überwiegend in Aktien von weltweiten Emittenten investiert, die auch in Schwellen- bzw. Entwicklungsländern ansässig sein können. Bis zu 20 Prozent des Fondsvermögens können in Bankguthaben und/oder Geldmarktinstrumenten angelegt werden.
Ziel des Aktienfonds ist es zur Erreichung der SDGs beizutragen und dabei eine angemessene Rendite des angelegten Kapitals zu erwirtschaften. Darüber hinaus berücksichtigt der Fonds bei der Auswahl der Wertpapiere von Emittenten ethische, soziale und ökologische Kriterien sowie nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Der Fonds bezieht sich nicht auf einen Vergleichsmaßstab und verfolgt kein indexgebundenes Ziel, die Anlageentscheidungen werden aktiv auf Basis von aktuellen Kapitalmarkteinschätzungen und unter Berücksichtigung der nachhaltigen Anlagestrategie und strenger ökologischer und sozialer Kriterien sowie guter Unternehmensführung getroffen.
Der Fonds investiert mindestens 80 Prozent des Fondsvermögens in Wertpapiere von Emittenten, deren Geschäftstätigkeit an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) ausgerichtet ist und die damit einen positiven Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten.
Auflegungsdatum: 01.06.2022
Fondsvermögen: 45,92 Mio. EUR
Fondsart: Aktienfonds
Ertragsverwendung: Ausschüttend Mitte November
Ausgabeaufschlag: 0,00 %
Laufende Kosten 10 : 2,2 % p.a.
Fondssparplan: Ab 25,00 EUR pro Rate
Produktinformation herunterladen Zu den Verkaufsunterlagen
Stand: 31.08.2026
Abbildungszeitraum 01.06.2022 bis 31.08.2026 . Alle Angaben basieren auf eigenen Berechnungen gemäß BVI-Methode und veranschaulichen die Wertentwicklung in der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Die Bruttowertentwicklung berücksichtigt die auf Fondsebene anfallenden Kosten (zum Beispiel Verwaltungsvergütung), ohne die auf Kundenebene anfallenden Kosten einzubeziehen (zum Beispiel Ausgabeaufschlag und Depotkosten). In der Nettowertentwicklung wird darüber hinaus ein Ausgabeaufschlag in Höhe von 0,00 Prozent im ersten Betrachtungszeitraum berücksichtigt. Annualisiert: Durchschnittliche jährliche Wertentwicklung. Kumuliert: Wertentwicklung gesamt. Kalenderjahr / Vergleichsmaßstab: jeweilig bezogen auf das angegebene Kalenderjahr.
31.08.2026
Stand: 03.2026
Beim jährlichen Fondskompass der Zeitschrift Capital hat Union Investment wieder die Bestnote „5 Sterne“ erhalten – nun schon zum 24. Mal in Folge. Dieses Abschneiden ist auf dem deutschen Markt einzigartig. Kein anderer Anbieter konnte über die Gesamtzeit der Bewertung diese Höchstnote erzielen. Der Capital-Fondskompass prüft auf Basis folgender Kriterien: Breite der Produktpalette, Produktqualität, Service und Management.
Stand: März 2026
Chart
Tabelle
Brutto-Netto
Hoch-Tief
Risiko
Zeitraum wählen
1 Monat
Laufendes Jahr
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
Vollständige Auflage
01.06.2022 - 02.09.2026
Eigenen Zeitraum wählen
Indexiert
Rücknahmepreis
Historische Preise herunterladen
Vergleichsindex auswählen
JPM 3-Monatsgeld Deutschland
Aktien Deutschland (DAX40)
EURO STOXX 50
MSCI Aktienindex Europa (EUR-Basis)
Nikkei - Index (EUR-Basis)
MSCI Aktienindex Welt (EUR-Basis)
Renten Deutschland (REXP)
TECDAX (XETRA)
Die Grafik basiert auf eigenen Berechnungen gemäß BVI-Methode und veranschaulicht die Wertentwicklung in der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen.
A : Hoch B : Durchschnitt C : Tief
Das Diagramm zeigt die Schwankungsbreite der durchschnittlichen jährlichen Wertentwicklung für monatlich rollierende Betrachtungszeiträume von 1, 3, 5 oder 10 Jahren. Abgebildet werden der jeweilige Höchst- und Tiefstwert sowie der Durchschnitt aus allen betrachteten Einzelergebnissen. Es werden die vergangenheitsbezogene Entwicklung des Fonds seit Auflegung, maximal jedoch der letzten 15 Jahre zugrunde gelegt. Bei einer grundsätzlichen Änderung der Anlagestrategie wird die Fondshistorie ab Umstellungsdatum für die Berechnungen herangezogen. Das Diagramm veranschaulicht das von der Fondsart und Anlagedauer beeinflusste Wertschwankungsverhalten in der Vergangenheit. Historische Entwicklungen ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Vereinigte Staaten
50,15 %
Deutschland
8,00 %
Irland
5,45 %
Vereinigtes Königreich
4,70 %
Schweiz
4,26 %
Niederlande
3,83 %
Frankreich
3,66 %
Japan
3,24 %
Schweden
2,27 %
Taiwan
2,20 %
Aktienorientierte Anlagen
95,74 %
Liquidität
NVIDIA Corporation
5,17 %
Microsoft Corporation
4,43 %
Smurfit WestRock PLC
2,74 %
Lonza Group AG
1,82 %
Apple Inc.
1,80 %
SSE Plc.
1,77 %
SAP SE
1,74 %
Veralto Corporation
AcadeMedia AB
Eli Lilly and Co.
1,68 %
IT
25,70 %
Gesundheitswesen
20,63 %
Industrie
15,27 %
Finanzwesen
10,70 %
Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe
8,37 %
Versorgungsbetriebe
4,86 %
Nicht-Basiskonsumgüter
4,29 %
Immobilien
2,43 %
Basiskonsumgüter
1,69 %
Telekommunikationsdienste
1,55 %
Welche Investment-Philosophie verfolgen wir, wie funktioniert das Zusammenspiel im Team und welche Produktionsschritte durchläuft der Fonds? Hier finden Sie die Antworten.
Zeitraum: 01.05.2026 - 31.07.2026
Halbleiteraktien sorgten in den vergangenen drei Monaten an den internationalen Aktienbörsen zunächst für deutliche Kursanstiege, gaben aber trotz starker Umsatz- und Gewinnsteigerungen seit der Jahresmitte einen Teil der Gewinne wieder ab. Auch Unternehmen aus anderen Sektoren veröffentlichten robuste Zahlen für das zweite Quartal. Die Hoffnung auf einen Friedensvertrag zwischen den USA und dem Iran erhielt im Juli mit neuen Luftangriffen einen Dämpfer. Im Berichtszeitraum konnte der Fonds etwa fünf Prozent zulegen. Wesentlicher Treiber der positiven Wertentwicklung waren zunächst Aktien mit einem hohen Bezug zu Künstlicher Intelligenz, insbesondere in den Bereichen Halbleiter und Industrie. Nach der starken Kursentwicklung zum Beginn des Berichtsquartals wurde der Fonds vorübergehend von der zwischenzeitlichen Korrektur in diesen Marktsegmenten belastet. Zuletzt legten wir den Fokus verstärkt auf Unternehmen mit hoher Ertragskraft und nachhaltigem Wachstumspotenzial. Vor diesem Hintergrund wurden insbesondere Positionen im Industriesektor ausgebaut. Darüber hinaus stockten wir unsere Investitionen in Medizintechnik auf. Die Weltwirtschaft zeigt sich trotz der neuerlichen Sperre der Straße von Hormus robust, die Unternehmensgewinne legen zum Teil deutlich zu. Neben dem Hin und Her im Nahen Osten ist auch der weitere Kurs der US-Notenbank Federal Reserve nach deren jüngster Sitzung unklar. Trotz der anhaltenden Unsicherheiten bieten die Kapitalmärkte aus unserer Sicht unter dem Strich mehr Chancen als Risiken.
Wir sind einer der wenigen Fondsanbieter, die einen stringenten Teamansatz im Fondsmanagement verfolgen. Wie wir das machen, erfahren Sie hier. Außerdem berichten wir regelmäßig über die Entwicklung des Fonds.
Der Investmentprozess beschreibt die einzelnen Schritte und Zusammenhänge, die zur Erreichung des Fondszieles durchlaufen werden.
Der Investmentprozess unserer Aktienfonds baut maßgeblich auf dem Bottom-up-Ansatz auf, stellt also zunächst auf Einzeltitelgesichtspunkte ab.
Unsere Aktienanalyse basiert dabei vor allem auf drei fundamentalen Selektionskriterien:
Unternehmen, die diese drei Investmentkriterien erfüllen, haben aus unserer Sicht eine überproportionale Wahrscheinlichkeit sich besser als der Gesamtmarkt zu entwickeln.
Im Rahmen einer Top-Down-Analyse werden ergänzend volkswirtschaftliche Faktoren wie Konjunktur-, Zins- und Wechselkurserwartungen sowie eine Beurteilung der aktuellen Kapitalmarktsituation unter Risikogesichtspunkten mit in die Entscheidungen einbezogen.
Unsere Fonds werden auf Basis eines Teamansatzes gesteuert. Auch wenn der zuständige Portfoliomanager eigenverantwortlich handelt, so ist jede Anlage Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit. Damit die Rundumschau dieses ganzheitlichen Ansatzes funktioniert, ist ein enger Austausch innerhalb des Portfoliomanagements notwendig. Warum wir das machen? Um die vielversprechendsten Investmentideen zu finden und möglichst viele Blickwinkel miteinander zu kombinieren, um die bestmögliche Entscheidung treffen zu können.
Ökologische und soziale Merkmale bilden Nachhaltigkeitskriterien ab, die der Fonds im Rahmen seines Investmentprozesses berücksichtigt. Hierzu können beispielsweise Umweltthemen sowie soziale Aspekte wie Arbeits- und Menschenrechte gehören.
Die dargestellten Kennzahlen bieten einen Überblick der im Anhang des Verkaufsprospekts gemäß Offenlegungsverordnung beschriebenen ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds. Sie veranschaulichen insbesondere die dort zur Anlagestrategie des Fonds definierten Kriterien. Die Übersicht umfasst die Nachhaltigen Investitionen, den SDG-Nettobeitrag und die Ausschlusskriterien. Zudem wird das Durchführen von Unternehmensdialogen und Stimmrechten aufgezeigt, die ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil des Investmentprozesses des Fonds darstellen.
Diese Übersicht soll Anlegerinnen und Anlegern ein besseres Verständnis ermöglichen und transparent darstellen, wie die ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds gemessen werden.
Die dargestellten Inhalte sind stichtagsbezogen und sind kein Indikator für zukünftige Entwicklungen.
Einen Überblick über unsere Ausschlusskriterien finden Sie hier.
100 Prozent der investierten Titel im Portfolio erfüllen die Ausschlusskriterien.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie werden Unternehmen und Staaten anhand festgelegter Ausschlusskriterien geprüft. Nur Emittenten, die diese Kriterien erfüllen, kommen grundsätzlich für eine Investition in Betracht.
Darüber hinaus können bei einzelnen Fonds weitergehende oder abweichende Ausschlusskriterien berücksichtigt werden, um spezifischen Nachhaltigkeitsanforderungen Rechnung zu tragen.
Die nachfolgend aufgeführten Kriterien stellen beispielhafte Ausschlusskriterien dar:
Beispiele für Ausschlusskriterien von Unternehmen:
Beispiele für Ausschlusskriterien von Staaten:
Eine Übersicht aller Ausschlusskriterien finden Sie hier.
Übersicht zu den ökologischen und sozialen Merkmalen
Stand: 30.06.2026
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**Zusammenfassung
**Beschreibung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds
Der Fonds ist auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) ausgerichtet und investiert in Wertpapiere, deren Emittenten ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigen. Dabei wird für den Erwerb der Wertpapiere vorausgesetzt, dass deren Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Hierzu werden Ausschlusskriterien festgelegt, denen die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen zu Grunde liegen. Daran anschließend investiert der Fonds in Wertpapiere von Emittenten, deren Geschäftstätigkeit an den 17 SDGs ausgerichtet ist und die damit einen positiven Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten.
Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen
Die Anlagestrategie des Fonds ist auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ("UN Sustainable Development Goals" oder "SDGs") ausgerichtet und berücksichtigt ökologische und/oder soziale Merkmale der Emittenten, in deren Wertpapiere investiert wird.
Für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände des Fonds werden Ausschlusskriterien festgelegt. Mindestens 80 Prozent des Fondsvermögens werden in Wertpapiere investiert, deren Emittenten ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigen und ist dabei auch auf Emittenten ausgerichtet, deren Geschäftstätigkeit zur Erreichung der SDGs beitragen.
Darüber hinaus erfüllen diese Emittenten mindestens eines der nachfolgenden Kriterien:
Sie weisen einen positiven SDG-Nettobeitrag auf. Der SDG-Nettobeitrag betrachtet im Rahmen einer ganzheitlichen und mehrdimensionalen Analyse die gesamte Geschäftstätigkeit des Emittenten und berücksichtigt dabei sowohl positive als auch negative Beiträge auf die einzelnen 17 UN SDG in den Bereichen Geschäftspraktik, Kundenlösungen und Kontroversen. Oder
sie generieren mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes durch Produkte bzw. Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern, beispielsweise aus den Bereichen Gesundheit, Sauberes Wasser, Nachhaltige Mobilität, Umweltschutz, Erneuerbare Energien, Sozialer Sektor und Energieeffizienz. Die Bestimmung von nachhaltigen Geschäftsfeldern orientiert sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Oder
sie tätigen mindestens 50 Prozent ihrer Investitionsausgaben (CapEx) in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 der Taxonomie-Verordnung geleistet wird oder nachhaltigen Geschäftsfeldern mit positivem Beitrag zur Erreichung der SDGs, beispielsweise aus den Bereichen Gesundheit, Sauberes Wasser, Nachhaltige Mobilität, Umweltschutz, Erneuerbare Energien, Sozialer Sektor und Energieeffizienz.
Für den Erwerb von Investmentanteilen wird eine ausführliche qualitative Nachhaltigkeitsanalyse des dem Investmentvermögen zugrunde liegenden Investmentansatzes durchgeführt. Auf Basis dieser Kennziffern und auf Basis der Analysen der Nachhaltigkeitsaktivitäten und des Investmentprozesses der für die Verwaltung eines Investmentvermögens verantwortlichen Verwaltungsgesellschaft entscheidet das Portfoliomanagement im Rahmen des Research-Prozesses, ob ein Investmentvermögen als nachhaltig bezeichnet wird und erworben werden kann.
Es können Green Bonds, Social Bonds, Sustainability Bonds oder Sustainability-Linked Bonds (sogenannte „Sustainable Bonds“) erworben werden. Im Rahmen der Anlagestrategie werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Mit dem Fonds werden, darüber hinaus auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt. Mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten soll ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geleistet werden. Daher wird in Aktien von Emittenten investiert, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen. Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden. Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob der Fonds auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Dies sind zunächst solche, die auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind. Diese unterteilen sich wiederum in „Nachhaltig“ und „Andere ökologische/soziale Merkmale“. „Nachhaltig“ beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll. Darüber hinaus wird die Kategorie „Andere“ ausgewiesen, bei der keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale berücksichtigt werden.
Methoden sowie Überwachung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen
Die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds wird über die sog. Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Das Portfoliomanagement analysiert beispielsweise die einzelnen Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien. Die Nachhaltigkeitsindikatoren dieses Fonds sind:
Daten, die zur Analyse von Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren.
Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, kann auf eigenes Research zurückgegriffen werden.
Sorgfaltspflicht und Engagement
Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement (Mitwirkungspolitik) bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren (ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Faktoren sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G)) stehen.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und/oder soziale Merkmale beworben. Der Fonds hat zwar kein nachhaltiges Investitionsziel, tätigt aber teilweise nachhaltige Investitionen. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“) eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.
Mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten soll ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) geleistet werden. Entsprechende Ziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität, der Schutz von Gewässern und Boden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Weiterhin soll ein Beitrag zu den Bereichen Energieeffizienz, grüne Gebäude, sauberes Wasser, Umweltschutz, nachhaltiger Konsum und dem sozialen Sektor geleistet werden. Daher wird in Vermögensgegenständen von Emittenten investiert, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen.
Bei nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung, die zur Erreichung eines Umwelt- und/oder Sozialziels beitragen, ist zu vermeiden, dass diese Ziele erheblich beeinträchtigt werden. Hierzu werden die Emittenten, in deren Vermögensgegenstände unmittelbar oder mittelbar über den Erwerb von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentanteilen investiert wird, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgt eine Analyse, ob durch die Investitionen wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) entstehen können. Zur Analyse können auch Daten externer Dritter herangezogen werden. Für diesen Fonds werden die PAI beim Erwerb von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentanteilen berücksichtigt. Indikatoren, anhand derer die PAI durch Investitionen in Unternehmen ermittelt werden, ergeben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten werden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.
Bei der Auswahl der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen sowie beim Erwerb von Investmentanteilen erfolgt die Berücksichtigung der PAI insbesondere durch die Festlegung von Ausschlusskriterien. Bei Investitionen in Wertpapiere von Unternehmen erfolgt dies darüber hinaus durch das Durchführen von Unternehmensdialogen und die Ausübung von Stimmrechten.
Beispielsweise werden Unternehmen, deren Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien haben, ausgeschlossen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, mit der Berücksichtigung von PAI in Unternehmensdialogen und bei der Ausübung von Stimmrechten eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen zu erreichen.
Bei der Analyse von Staaten werden die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen werden, die eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität gemessen an den Scope 1, 2 und 3 Treibhausgasemissionen im Verhältnis zu ihrem Bruttoinlandsprodukt aufweisen. Darüber hinaus werden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besitzen.
In Entscheidungen über nachhaltige Investitionen werden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Hierzu wurden interne Richtlinien erlassen, die diese Regelwerke aufgreifen. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds ist auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) ausgerichtet und investiert in Wertpapiere, deren Emittenten ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigen.
Dabei wird für den Erwerb der Wertpapiere vorausgesetzt, dass deren Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Hierzu werden Ausschlusskriterien festgelegt, denen die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen zu Grunde liegen. Daran anschließend investiert der Fonds in Wertpapiere von Emittenten, deren Geschäftstätigkeit an den 17 SDGs ausgerichtet ist und die damit einen positiven Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten.
Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob der Fonds auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
Erfüllung ökologischer und/oder sozialer Merkmale durch Auslagerungsunternehmen
Die Gesellschaft hat ein anderes Unternehmen mit der (teilweisen) Verwaltung des Fonds beauftragt. Dieses Unternehmen berücksichtigt die zuvor beschriebenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds nach den Maßgaben der Gesellschaft.
Anlagestrategie
Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts
Die Anlagestrategie des Fonds ist auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) ausgerichtet und berücksichtigt ökologische und/oder soziale Merkmale der Emittenten, in deren Wertpapiere investiert wird. Für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände des Fonds werden Ausschlusskriterien festgelegt. Diese Kriterien sind im Abschnitt „Methoden“ beschrieben. Um die Ausrichtung der Anlagestrategie auf die SDGs darzustellen, investiert der Fonds daran anschließend mindestens 80 Prozent seines Fondsvermögens in Wertpapiere von Emittenten, deren Geschäftstätigkeit an den 17 SDGs ausgerichtet ist und die damit einen positiven Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten und dazu mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
Es können Green Bonds, Social Bonds, Sustainability Bonds oder Sustainability-Linked Bonds (sogenannte „Sustainable Bonds“) erworben werden, wenn
und darüber hinaus entweder
Für den Erwerb von Investmentanteilen wird eine ausführliche qualitative Nachhaltigkeitsanalyse des dem Investmentvermögen zugrunde liegenden Investmentansatzes durchgeführt. Diese Analyse umfasst insbesondere die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten (wie z.B. CO2-Ausstoß, Beachtung von Menschenrechten und die Berücksichtigung von Kontroversen und Ausschlüssen) in den Investmentprozess, die Aufteilung zwischen intern erarbeiteten und von Dritten zur Verfügung gestellten Analysen zur Unterstützung der Einzeltitelauswahl sowie die Verfügbarkeit und Qualität von Nachhaltigkeitsberichten für das Investmentvermögen. Zudem werden im Rahmen dieser qualitativen Analyse die Nachhaltigkeitsaktivitäten der für die Verwaltung eines Investmentvermögens verantwortlichen Verwaltungsgesellschaft analysiert. Insbesondere werden dabei das für das Investmentvermögen verantwortliche Investmentteam der Verwaltungsgesellschaft und deren Organisation sowie die Zugehörigkeitsdauer und Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter betrachtet. Auch die Erfahrung der Verwaltungsgesellschaft mit der Verwaltung nachhaltiger Sondervermögen und die Höhe des verwalteten Vermögens in nachhaltigen Kapitalanlagen werden analysiert.
Darüber hinaus erfolgt innerhalb der qualitativen Analyse für die zu erwerbenden Investmentanteile eine systematische Analyse der Nachhaltigkeitskriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales sowie Unternehmensführung. Diese erfolgt auf Basis der ESG-Kennzahlen externer Dritter (z.B. Kennzahl zur Erreichung der U.N. Sustainable Development Goals), um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils dieser Investmentvermögen zu erhalten. Sie beinhaltet Merkmale der Emittenten der Vermögensgegenstände des Investmentvermögens im Hinblick auf Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales, guter Unternehmensführung sowie Umsatzanteile in nachhaltigen Geschäftsfeldern. Auf Basis dieser Merkmale wird dem Investmentvermögen eine Nachhaltigkeitskennziffer zugeordnet, die einen Vergleich der erwerbbaren Investmentvermögen ermöglicht.
Auf Basis dieser Kennziffern und auf Basis der Analysen entscheidet das Portfoliomanagement im Rahmen des Research-Prozesses, ob ein Investmentvermögen als nachhaltig bezeichnet wird und erworben werden kann. Im Rahmen der Anlagestrategie werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Im Rahmen der Anlagestrategie werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Mit dem Fonds werden darüber hinaus auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.
Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird
Für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten wird vorausgesetzt, dass die Emittenten dieser Wertpapiere Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Hierzu werden Ausschlusskriterien festgelegt, die für die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen gelten.
Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. So sollen Unternehmen den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Sie sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit sowie die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Sie sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen, das Umweltbewusstsein fördern und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Sie sollen gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, eintreten.
Darüber hinaus fordert die Gesellschaft von Unternehmen, in deren Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Fonds bereits investiert ist, die Einhaltung guter Corporate Governance Standards u. a. im Hinblick auf Aktionärsrechte, Zusammensetzung und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen, Wirtschaftsprüfer und Transparenz. Hierzu analysiert die Gesellschaft die Unternehmensführung der Emittenten. Diese Analyse beruht unter anderem auf den von den Emittenten veröffentlichten Geschäfts- bzw. Jahresberichten und wird durch Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern unterstützt.
Des Weiteren setzt sich die Gesellschaft über die Ausübung der Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung der Emittenten für eine gute Unternehmensführung ein. Weitere Informationen finden Sie hier .
Aufteilung der Investitionen
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt.
Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische/soziale Merkmale“ umfasst die Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltig“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll.
Die Kategorie „#1B Andere ökologische/soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.
Des Weiteren kann der Fonds zur Erreichung des Anlageziels auch indirekte Investitionen in Unternehmen durch den Erwerb von Investmentanteilen tätigen. Diese Unternehmen werden ebenfalls in den zuvor dargestellten Kategorien berücksichtigt.
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds wird über die Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden im Abschnitt „Methoden“ beschrieben. Mit Hilfe einer hauseigenen Software werden die Nachhaltigkeitsindikatoren für jeden Vermögensgegenstand fortlaufend berechnet und auf Fondsebene aggregiert. Das Portfoliomanagement analysiert beispielsweise die einzelnen Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien. Zur Überwachung und Steuerung der einzelnen Investitionen werden die für die Anlagestrategie maßgeblichen Nachhaltigkeitsindikatoren zudem auf Fondsebene ausgewiesen.
Außerdem ist durch eine regelmäßige Erstellung von internen Analysen eine Nachverfolgung der Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds über den Lebenszyklus möglich. Zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds in der Anlagestrategie definiert sind (z.B. die Anwendung von Ausschlusskriterien), sind außerdem technische Kontrollmechanismen in unseren Handelssystemen implementiert.
Methoden
Die Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds wird anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren dieses Fonds sind:
Ausschlusskriterien
Von der Gesellschaft werden für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände Ausschlusskriterien festgelegt.
Es werden Wertpapiere von Unternehmen ausgeschlossen, die die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen nicht beachten. Die Gesellschaft analysiert die Geschäftstätigkeiten der Unternehmen im Hinblick auf alle diese Prinzipien. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen, die kontroverse Geschäftspraktiken im Sinne dieser Prinzipien verfolgen, werden nicht erworben. Kontroverse Geschäftspraktiken sind beispielsweise problematische Verstöße gegen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einschließlich der Grundprinzipien zur Kinder- und Zwangsarbeit oder Verstöße gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die Leitlinien von Transparency International zur Prävention und Bekämpfung von Korruption.
Des Weiteren werden unter anderem Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen ausgeschlossen, die
Zusätzlich sind Wertpapiere von Unternehmen ausgeschlossen, die regelmäßig Umsatz mit der Produktion von Öl oder Gas erzielen. Dies gilt nicht beim Erwerb von EU-Green Bonds oder sonstigen Green Bonds dieser Unternehmen.
Des Weiteren sind Wertpapiere von Unternehmen ausgeschlossen, die mehr als 5 Prozent Umsatz in folgenden Geschäftsfeldern aufweisen:
Darüber hinaus werden Wertpapiere von Unternehmen ausgeschlossen, die mehr als 15 Prozent ihres Umsatzes in Bezug auf Tabakdistribution erwirtschaften.
Auch Wertpapiere von Unternehmen, die mehr als 10 Prozent ihres Umsatzes mit der Stromerzeugung durch Kohle erwirtschaften, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht beim Erwerb von EU-Green Bonds oder sonstigen Green Bonds dieser Unternehmen.
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten werden ausgeschlossen, wenn der Staat
Darüber hinaus werden Vermögensgegenstände von Unternehmen, die gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte von den Administratoren von Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten von diesen Referenzwerten auszuschließen sind, für das Sondervermögen nicht erworben. Dabei handelt es sich um Vermögensgegenstände von Unternehmen, die
a) an Aktivitäten im Zusammenhang mit verbotenen Waffen beteiligt sind; b) am Anbau und der Produktion von Tabak beteiligt sind; c) gegen die Grundsätze der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen (UNGC) oder die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen; d) 1 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von Stein- und Braunkohle erzielen; e) 10 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von Erdöl erzielen; f) 50 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, der Herstellung oder dem Vertrieb von gasförmigen Brennstoffen erzielen oder g) 50 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Stromerzeugung mit einer THG-Emissionsintensität von mehr als 100 g CO2 e/kWh erzielen.
Dies gilt nicht für
Die vorbezeichnete Ausnahme für Use of Proceeds Instruments gilt nicht, wenn das emittierende Unternehmen gegen die Grundsätze der Initiative UNGC oder die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen verstößt.
Anteil Unternehmen mit positivem SDG-Nettobeitrag
Der Nachhaltigkeitsindikator gibt den Anteil der Emittenten mit positivem SDG-Nettobeitrag in Bezug auf den Anteil im Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale investiert wird, an. Der SDG-Nettobeitrag betrachtet im Rahmen einer ganzheitlichen und mehrdimensionalen Analyse die gesamte Geschäftstätigkeit des Emittenten und berücksichtigt dabei sowohl positive als auch negative Beiträge auf die einzelnen 17 SDGs in den Bereichen Geschäftspraktik, Kundenlösungen und Kontroversen.
Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Ein Nachhaltigkeitsindikator des Fonds ist auch dessen Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Hierbei handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.
Es werden dabei ausschließlich nachhaltige Investitionen berücksichtigt, die auch Bestandteil der Investitionen zur Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind.
Sofern in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert wird, ermitteln sich nachhaltige Investitionen anhand des Umsatzanteils der Unternehmen mit Produkten und Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern, die zur Erreichung der SDGs beitragen. Zur Ermittlung dieser nachhaltigen Investitionen kann auch der Umsatzanteil des Unternehmens in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung, die zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung beitragen, herangezogen werden. Sofern der Umsatzanteil eines Unternehmens nach beiden Methoden ermittelt werden kann, wird der jeweils höhere der beiden Umsatzanteile des Unternehmens verwendet.
Wird in ein Wertpapier oder Geldmarktinstrumente investiert, bei dem die Emissionserlöse für die Finanzierung von ökologischen und/oder sozialen Projekten in nachhaltigen Geschäftsfeldern mit positivem Beitrag zur Erreichung der SDGs verwendet werden (wie z.B. bei Investitionen in sogenannte Green Bonds, Social Bonds und Sustainability Bonds), wird die komplette Investition in das Wertpapier oder Geldmarktinstrument als nachhaltig angerechnet. Dies gilt auch für Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, deren Emissionserlöse nicht zweckgebunden sind, sondern bei denen die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele des Emittenten durch vordefinierte Kennzahlen, die sich an den ökologischen, sozialen und/oder Governance-Aspekten der SDGs orientieren, bemessen wird (sogenannte Sustainability-Linked Bonds).
Handelt es sich bei Emittenten der Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente um Staaten oder staatsähnliche Institutionen, bemisst sich der Anteil an nachhaltigen Investitionen anhand des positiven Beitrags, den die Emittenten zur Erreichung der SDGs leistet und damit zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialzieles leisten. Der positive Beitrag ergibt sich aus der Erreichung der SDGs gemessen am SDG Index („Sustainable Development Report“ des Sustainable Development Solutions Network) im Verhältnis zum Einkommensniveau der jeweiligen Staaten. Der SDG Index stellt dar, inwiefern die SDG Ziele von den Mitgliedstaaten der UN erreicht wurden. Daneben wird auf Basis einer internen quantitativen Analyse überprüft, ob die Anzahl der SDGs, bei denen Fortschritte erzielt wurden, größer ist, als die Anzahl der SDGs, bei denen ein Emittent bei der Erreichung der Ziele eine negative Entwicklung aufweist.
Bei Investitionen in Investmentanteile der Verwaltungsgesellschaften der Union Investment Gruppe wird eine Durchschau auf die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände durchgeführt. Sofern es sich bei diesen Vermögensgegenständen um Wertpapiere handelt, erfolgt die Ermittlung der nachhaltigen Investitionen nach den zuvor beschriebenen Kriterien der Gesellschaft. Wenn in die Investmentanteile anderer Verwaltungsgesellschaften investiert wird, erfolgt die Ermittlung der nachhaltigen Investitionen ebenfalls anhand der Umsatzanteile der Unternehmen im Zielfonds enthaltenen Wertpapiere in nachhaltige Geschäftsfelder oder ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Hierzu werden Daten externer Datenanbieter zu SDG- oder Taxonomie-konformen Umsätzen der Unternehmen herangezogen. Die Datenanbieter analysieren, wie viel Prozent des Umsatzes der investierten Unternehmen der Investmentvermögen zur Erreichung der SDGs oder EU-Taxonomie beitragen.
Zur Berechnung des Anteils nachhaltiger Investitionen auf Gesamtfondsebene wird der jeweilige Beitrag eines Emittenten zur Erreichung der SDG bzw. zur Erreichung der Umweltziele der Taxonomie-Verordnung gemäß der Gewichtung der Vermögensgegenstände im Fonds auf Gesamtfondsebene aggregiert.
Datenquellen und ‑verarbeitung
Daten, die zur Analyse von Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dritten bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister (z.B. MSCI ESG Research LLC) zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren.
Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten werden bei der Auswahl im Hinblick auf die Qualität der von ihnen zu liefernden Daten geprüft. Im Rahmen der Lieferung von Daten werden Kontrollhandlungen durchgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Überprüfung des turnusmäßigen Dateneingangs und ob Daten in der Art und Weise geliefert wurden, wie sie von der Gesellschaft definiert wurden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die gelieferten Daten korrekt in die internen Systeme der Gesellschaft eingespielt wurden.
Rohdaten fließen in eine Software für nachhaltiges Portfoliomanagement, die entsprechende Daten automatisiert weiterverarbeitet. Auf Basis dieser Ergebnisse kann für den Fonds beispielsweise überprüft werden, ob die vorgegebenen Ausschlusskriterien eingehalten werden.
Nur ein sehr geringer Anteil dieser Daten wird aufgrund einer fehlenden Berichterstattung auf Unternehmensebene geschätzt. Hierbei kann unter anderem auf Durchschnittswerte von Industrien oder Sektoren zurückgegriffen werden.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, kann auf eigenes Research zurückgegriffen werden. In diesen Fällen erfolgt eine Zuordnung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf die Emittenten und ermöglicht so die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds.
Weiterhin werden im Rahmen von Unternehmensdialogen Inhalte thematisiert, die aufgrund fehlender Berichterstattung schwieriger zu messen oder quantifizieren sind. Die Analysen der Emittenten und/oder Vermögensgegenstände des Fonds sowie das Engagement erfolgen regelmäßig und anlassbezogen. Weitere Informationen zum Engagement finden Sie im Abschnitt „Mitwirkungspolitik“.
Trotz der teilweise beschränkten Datenlage kann daher durch die beschriebenen Maßnahmen erreicht werden, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologische und/oder sozialen Merkmale erfüllt werden.
Sorgfaltspflicht
Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Dazu wurde ein internes Richtlinien- und Prozesssystem aufgebaut, das von allen Einheiten einzuhalten ist und durch die zuständige Abteilung Compliance risikoorientiert überwacht wird. Zusätzlich zu der Beachtung der jeweils einschlägigen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen orientiert sich der nachhaltige Investmentprozess des Fonds an führenden nationalen und internationalen Standards, die als Maßstab für das Handeln dienen.
Die Gesellschaft stützt sich insbesondere auf folgende Regelwerke:
Beim Erwerb und der laufenden Analyse der Vermögensgegenstände des Fonds werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten der Gesellschaft und in der Risikoanalyse mitbetrachtet.
Mitwirkungspolitik
Im Rahmen der Anlagestrategie des Fonds strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen. Zum einen wird in diesen Dialogen geprüft, ob und inwiefern Nachhaltigkeit Teil der Geschäftsstrategie ist. Zum anderen wird gefordert, Nachhaltigkeit, soweit für den Anleger vorteilhaft, konsequent zu verfolgen.
Es wird eine verantwortungsvolle Unternehmensführung erwartet, die nicht nur rein ökonomische Zielgrößen beachtet, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt. Diese Zielgrößen werden insbesondere dann von der Gesellschaft befürwortet, wenn sie die langfristig ausgerichteten Aktionärs- und Gläubigerinteressen und damit den langfristigen Unternehmenswert fördern. Von Unternehmen wird die Einhaltung guter Corporate Governance Standards u. a. im Hinblick auf Aktionärs- und Gläubigerrechte, Zusammensetzung und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen, Wirtschaftsprüfer und Transparenz gefordert.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Die hierfür erforderliche Analyse wird durch Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern unterstützt. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Beide Richtlinien werden jährlich aktualisiert und sind unter diesem Link zu finden.
Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung geleistet werden.
Bei gravierenden Verstößen beispielsweise gegen die Prinzipien des UN Global Compact oder gegen die Arbeitsstandards der International Labour Organization (ILO) und wenn durch Engagement-Dialoge mit Emittenten kein positives Ergebnis erreicht wurde, kann es im Extremfall bis zu einem Ausschluss von Emittenten aus dem Anlageuniversum führen.
Bestimmter Referenzwert
Änderungsverzeichnis
01.06.2022: Initiale Veröffentlichung
01.01.2023: Erweiterung um die Informationen gemäß der technischen Regulierungsstandards zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088
28.04.2023: Redaktionelle Änderungen
31.08.2023: Redaktionelle Änderungen
31.01.2024: Aufnahme des Abschnitts "Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels"
31.07.2024: Umklassifizierung auf Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088
21.05.2025: Zum 21.05.2025 wurde die Anlagestrategie gemäß den Anforderungen der ESMA Leitlinien zu Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden, angepasst. Außerdem wurde der Investmentprozess konkretisiert. Darüber hinaus wurden die Ausschlusskriterien detailliert aufgelistet. Zudem wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
01.01.2026: Redaktionelle Änderungen
15.06.2026: Redaktionelle Änderungen
Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken des Fonds entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verkaufsprospekt, den Anlagebedingungen, dem Basisinformationsblatt sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG oder auf www.union-investment.de/LU2469139864 erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf des Fonds. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache und weitere Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.union-investment.de/beschwerde . Union Investment Luxembourg S.A. kann jederzeit beschließen, Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile dieses Fonds in einem anderen Mitgliedstaat der EU getroffen hat, wieder aufzuheben.
Die Inhalte dieses Marketingmaterials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Dieses Dokument wurde von Union Investment Luxembourg S.A. mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt Union Investment keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.