Source: https://www.union-investment.de/unsere-services/aktuelle-nachrichten/fonds-produkte/ruecknahme-von-rueckgabeerklaerungen
04.08.2025
Ab sofort haben Anleger die Möglichkeit, ihre bereits eingereichte Rückgabeerklärung zum Offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI zurückzunehmen. Was Sie wissen müssen.
Ab sofort können Kunden bereits eingereichte Rückgabeerklärungen zu Fondsanteilen an UniImmo: Wohnen ZBI zurücknehmen – und so weiterhin an den Möglichkeiten des Wohnimmobilienmarktes teilhaben.
Dies gilt für alle Anleger, die für ihre Fondsanteile eine Rückgabeerklärung bis einschließlich 4. August 2025 abgegeben haben. Hintergrund dieser Möglichkeit ist, dass sich die Stimmung am Wohnimmobilienmarkt in den vergangenen Monaten maßgeblich verbessert hat. Aus Sicht der Anlageexperten von Union Investment bleiben Offene Immobilienfonds ein wichtiger Baustein der Vermögensstruktur.
Hinweis: Die Rücknahmemöglichkeit kann jederzeit eingestellt werden und gilt nicht für UniImmo: Deutschland, UniImmo: Europa und UniImmo: Global.
Sie haben Fragen zur Entwicklung von UniImmo: Wohnen ZBI? Gerne hilft Ihnen Ihr Bankberater weiter. Sie möchten Ihre Rückgabeerklärung zurücknehmen? Dann erreichen Sie den Kundenservice von Union Investment unter 069 58998-6000 .
Lesen Sie die rechtlichen Hinweise
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