Source: https://www.union-investment.de/unsere-services/aktuelle-nachrichten/politik-maerkte/bundeskabinett-beschliesst-fruehstart-rente
14.08.2026
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstart-Rente beschlossen. Union Investment begrüßt das Vorhaben.
Die Frühstart-Rente nimmt Form an: Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Union Investment begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich. „Mit dem Gesetzentwurf zur Frühstart-Rente kommt die Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge ein wichtiges Stück voran. Altersvorsorge kann vom Sorgen- zum Chancenthema werden“, so André Haagmann, Vorstandsvorsitzender von Union Investment.
Folgende Punkte sind aus Sicht von Union Investment besonders erfreulich:
Die monatliche staatliche Zahlung von zehn Euro für anspruchsberechtigte Kinder setzt einen ersten Anreiz, frühzeitig mit dem Vermögensaufbau zu beginnen.
Private Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr können Familien motivieren, die Kapitalanlage für Kinder konkret in den Blick zu nehmen.
Die Verknüpfung mit dem Altersvorsorgedepot ab dem 18. Lebensjahr ermöglicht einen nahtlosen Übergang in die weitere private Altersvorsorge.
Union Investment wird die Einführung der Frühstart-Rente aktiv begleiten und prüfen, welche ergänzenden Anreize sinnvoll sind. Das Ziel bleibt klar: den frühen Einstieg in die Kapitalanlage fördern – verständlich, praxisnah und mit echtem Mehrwert für die junge Generation. Denn wer früh versteht, wie die Kapitalanlage funktioniert, hat bessere Chancen auf einen langfristigen Vermögensaufbau.
Der Startschuss für die Frühstart-Rente fällt rückwirkend zum 1. Januar 2026 – zunächst für den Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 soll das Programm schrittweise ausgeweitet werden: Jedes Jahr kommt der Jahrgang der dann Sechsjährigen neu hinzu. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden, sodass die Reform planmäßig zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden kann. Erste Auszahlungen sind ebenfalls für das kommende Jahr vorgesehen.
Lesen Sie die rechtlichen Hinweise.
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