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Startseite Aktuelle Nachrichten Service & Wissenswertes 2026: Wer kann sich freuen und wer nicht?
23.02.2026
Rentenplus, Aktivrente, verschärfte Sanktionen: Das neue Jahr bringt viele Änderungen. Was die Reformen für die Altersvorsorge bedeuten.
Das Jahr 2026 bringt in Deutschland mehrere Änderungen in den Sozialgesetzen mit sich. Während insbesondere Rentner und Geringverdiener profitieren, werden gut verdienende Arbeitnehmer stärker zur Kasse gebeten und Transferempfänger mit schärferen Regeln konfrontiert.
21 Millionen Rentner können sich freuen – die gesetzliche Rente steigt voraussichtlich zum 1. Juli um 3,7 Prozent. Bei einer Bruttorente von 1.400 Euro bedeutet das rund 40 bis 45 Euro netto mehr. Geringverdiener profitieren seit Januar vom höheren Mindestlohn von 13,90 Euro (vorher 12,82 Euro), und Familien erhalten vier Euro mehr Kindergeld (259 Euro monatlich). Neu eingeführt wurde außerdem die Aktivrente: Rentner können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihren Rentenanspruch hat.
Durch den deutlichen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 ist für Gutverdiener ein deutlich höherer Anteil ihres Gehalts sozialversicherungspflichtig geworden. In der Krankenversicherung liegt die Steigerung bei monatlich 300 Euro auf 5.812,50 Euro und für die Rentenversicherung sogar bei monatlich 400 Euro auf 8.450 Euro. Bürgergeldbezieher werden voraussichtlich eine Nullrunde und verschärfte Sanktionen erleben – ab Juli soll das Bürgergeld zur strengeren Grundsicherung werden mit kompletten Leistungskürzungen bei wiederholten Terminversäumnissen ohne wichtigen Grund.
Nutzen Sie höhere Einkommen für eine kapitalgedeckte private Vorsorge! Gutverdiener können dabei besonders von einer steuerlich und durch Zulagen geförderten Altersvorsorge profitieren, wie etwa bei einer fondsgebundenen Riester- oder Rürup-Rente. Wer heute vorsorgt, kann ein solides finanzielles Polster fürs Alter aufbauen.
Hinweis: Die Informationen von Union Investment in diesem Beitrag basieren zur gesetzlichen Rente auf § 68 SGB VI i.V.m. der noch zu erlassenden Rentenwertbestimmungsverordnung; zum Mindestlohn auf § 1 MiLoG i.V.m. der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung; zum Kindergeld auf § 66 EstG und § 6 BKGG. Stand: Februar 2026.
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